Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können, wenn Sie neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

  • Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für Düsseldorfer ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
  • Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt