Leistungen bei Krankheit
Leistungen bei Krankheit
Jedes Familienmitglied erhält eine eigene elektronische Gesundheitskarte von der AOK Rheinland/Hamburg. Sollte eine Behandlung notwendig sein bevor die Gesundheitskarte ausgestellt wird, erhält jedes Familienmitglied eine Anspruchsbescheinigung, die zur Akutbehandlung dem behandelnden Arzt vorgelegt werden kann.
In den folgenden Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht:
- Vorsorgekuren
- Neuversorgung mit Zahnersatz inklusive Gewährleistung
- Haushaltshilfe nach den Regelungen des Fünften Buch - Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Künstliche Befruchtung und Sterilisation
- Wahltarife nach § 53 SGB V, die von der Krankenkasse außerhalb der gesetzlichen Pflichtleistung angeboten werden
- Leistungen im Ausland
Diese Leistungen können jedoch bei der Leistungsstelle im Amt für Migration und Integration beantragt werden.
Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung und Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte werden in einem Merkblatt erläutert. Das Merkblatt wird mit der Gesundheitskarte zugesandt.