Häufige Fragen
Wo kann ich die Anmeldung abgeben?
Sie können die Änderung des Geschlechtseintrags bei jedem deutschen Standesamt anmelden.
Wichtig ist, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags bei dem Standesamt erfolgen muss, bei dem Sie die Anmeldung abgegeben haben.
Wirksam wird die Erklärung beim zuständigen Standesamt:
- des Geburtsortes, wenn Sie in Deutschland geboren wurden
- des Eheschließungsortes, wenn Sie im Ausland geboren wurden und in Deutschland geheiratet haben
- des Wohnortes, wenn Sie im Ausland geboren wurden und nicht in Deutschland geheiratet haben
Wo kann ich die Erklärung abgeben?
Die Erklärung müssen Sie bei dem Standesamt abgeben, bei dem die Anmeldung erfolgt ist.
Welche Vornamen kann ich bestimmen?
Es können maximal 5 Vornamen bestimmt werden. Welche Vornamen Sie bestimmen können, ist abhängig vom zukünftigen Geschlecht:
männlich:
zulässig sind männliche und geschlechtsneutrale Vornamen. Eine Kombination ist möglich.
weiblich:
zulässig sind weibliche und geschlechtsneutrale Vornamen. Eine Kombination ist möglich.
divers:
zulässig sind männliche, weibliche und geschlechtsneutrale Vornamen. Eine Kombination ist möglich.
ohne Geschlechtsangabe:
zulässig sind männliche, weibliche und geschlechtsneutrale Vornamen. Eine Kombination ist möglich.
Wichtig:
Falls Sie eine Erklärung abgeben, mit dem Sie Ihr ursprüngliches Geschecht zum zukünftigen Geschlecht wählen, erhalten Sie Ihre ursprünglichen Vornamen zurück.
Bekomme ich einen Nachweis?
Sie können eine Bescheinigung über die Änderungen erhalten.
Die Bescheinigung kann beim Standesamt Düsseldorf ausgestellt werden kann, wenn Sie
- in Düsseldorf geboren wurden
- im Ausland geboren wurden und in Düsseldorf geheiratet haben
- im Ausland geboren wurden und in Düsseldorf wohnen.
In allen anderen Fällen bekommen Sie die Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
Wer kann Minderjährige und gesetzliche Vertreter beraten?
Beraten können:
- Personen, die über eine psychologische Berufsqualifikation verfügen
- Personen, die über eine kinder und jungendpsychotherapeutische Berufsqualifikation verfügen
- öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Geschlechtseintrag mehrfach ändern?
Nach Abgabe einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags können Sie erst nach Ablauf eines Jahres erneut eine Geschlechtsänderung anmelden und später (frühestens 3 Monaten und spätestens nach 6 Monate nach Anmeldung) dann die Erklärung abgeben.
Sollten Sie dann Ihr ursprüngliches Geschlecht zum zukünftigen Geschlecht bestimmen, erhalten Sie automatisch Ihre ursprünglichen Vornamen zurück. Sie können keine neuen Vornamen auswählen.
Kontakt
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für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags
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Telefon:
0211-89-22784
Mo bis Fr
von 9 - 11 Uhr