Gebührentarif
zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung im Bereich des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz
vom 19.12.2018

Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 1/2 vom 12.01.2019
Redaktioneller Stand: Januar 2019

 Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

TarifstellePersonenstandswesen

Gebühr

Euro

1Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses60,00
2Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist100,00
3Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt60,00
4Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden150,00
5Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufGrundfamilienrechtlicherVorschriften40,00
6Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung15,00
7Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft, sowie einer Gebur t nach §§ 34 bis 36 PStG110,00
8Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles nach § 36 PStG60,00
9Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung30,00
10Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern15,00
11Erteilung einer Personenstandsurkunde nach § 55 PStG15,00
12Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 10 bzw. 11
13Auskunft aus einem oder Einsicht in ein Personenstandsregister15,00
14Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte25,00
15Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nichtgemachtwerdenkönnen,jenachAufwand25,00
bis 80,00
16Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Ver fahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung80,00