Quartier Regerstraße
Anlass
Das aus den 1950er Jahren stammende Hallenbad Benrath wurde 2019 geschlossen. Auf dem östlich angrenzenden Freibadgelände soll ein kombiniertes Hallenbad errichtet werden. Die frei werdende Hallenbadfläche soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Auf der Grundlage des am 27. Juni 2018 vom Ausschuss für Planen und Bauen beschlossenen Städtebaulichen Rahmenkonzeptes und dem Beschluss, das Grundstück des ehemaligen Hallenbades an die Rheinwohnungsbau GmbH zu veräußern, soll für diese Fläche in Benrath eine nachhaltige Nutzungsperspektive als Wohnstandort entwickelt und die städtebauliche und architektonische Qualität gesichert werden.
Das Vorhaben soll sich in die bereits bestehende Umgebung städtebaulich einfügen. Hierfür wurde ein Wettbewerb mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach RPW 2013 durchgeführt.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Benrath. Es umfasst das Gesamtgelände des bereits geschlossenen und abgebrochenen Hallenbades mit Gebäuden aus dem Jahr 1959.
Abgegrenzt wird das Areal im Norden durch die Hildener Straße, im Osten durch die Grundstücksgrenze des zukünftigen kombinierten Hallenfreibades, im Süden durch das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen entlang der Humperdinckstraße.
Qualitätssicherndes Verfahren
Um einen sich in das Umfeld einfügenden Entwurf für eine qualitätsvolle Wohnbebauung zu finden, wurde ein Wettbewerb mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach RPW 2013 durchgeführt. Für den Wettbewerb wurden drei Architekturbüros zur Teilnahme ausgewählt. Zur Einbindung der Bürger*innen von Benrath und der umliegenden Nachbarschaft in den Planungsprozess fand zu Beginn des Wettbewerbsverfahrens eine öffentliche Veranstaltung statt. In dieser wurden die Rahmenbedingungen der Planung sowie die Planungsteams vorgestellt und es bestand die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen einzubringen.
Die Ergebnisse der Veranstaltung flossen in die anschließende Entwurfsbearbeitung im Zuge des Wettbewerbes ein. Die Wettbewerbsbeiträge wurden im Rahmen einer Ausstellung kommuniziert. Die Dokumentation des Wettbewerbs ist als Download verfügbar.
Die Klärung, welche Flächen in welcher Form durch die Landeshauptstadt Düsseldorf veräußert und vermarktet werden, kann erst im Anschluss an die Überarbeitungsphase - auf Grundlage des ausgewählten Entwurfs - erfolgen. Für das Plangebiet wird kein Bebauungsplan aufgestellt, d.h. die Zulässigkeit richtet sich nach §34 BauGB. Die Zuständigkeit für die Veräußerung und Vermarktung städtischer Flächen liegt beim Liegenschaftsamt.
Die Stadt Düsseldorf veräußert ihre Flächen über transparente Verfahren, die sie auf ihrer Internet-Seite mit ausreichender Vorlaufzeit bekannt macht (www.duesseldorf.de/liegenschaften).