Erste Soziale Erhaltungssatzung für Düsseldorf

| Amt 61 News Stadtentwicklung

Gebäude im Satzungsgebiet „Bilk-Mitte“, ©Düsseldorf

Am 13.05.2025 in Kraft getreten!

Die am 26. Februar 2024 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Soziale Erhaltungssatzung „Bilk-Mitte“ ist am 13. Mai 2025 in Kraft getreten. Die Satzung beruht auf dem § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch und hat zum Ziel die Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen vor Verdrängung zu schützen.

Eigentümerinnen und Eigentümer die über eine Immobilie im Satzungsgebiet verfügen, sind ab sofort dazu verpflichtet sich bei Modernisierungsmaßahmen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: Soziale Erhaltungssatzung