Sonderpädagogische Förderung
Es gibt Kinder, die in ihrer persönlichen und ihrer Lern- und Leistungsentwicklung erhebliche Beeinträchtigungen unterliegen, sodass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, haben die Eltern über die Schule die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) zu stellen. In Ausnahmefällen kann auch die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach vorheriger Information der Eltern stellen. Die Entscheidung, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, trifft die Schulaufsichtsbehörde nach der Durchführung eines Verfahrens. Grundlage des Beschlusses sind pädagogische Gutachten und, wenn erforderlich, ein medizinisches Gutachten der Schulärztin oder des Schularztes.
Förderschwerpunkte
- Lernen
- Sprache
- Geistige Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
Der Förderschwerpunkt Autismus steht immer mit einem anderen Förderschwerpunkt in Verbindung.
Förderorte
Sonderpädagogische Förderung kann an der allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule stattfinden.
Weitere Informationen
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für KrankeAO-SF | PDF-Datei 343 KB