"Gute Schule 2020" in NRW - Umsetzung in Düsseldorf

"Gute Schule 2020" in NRW - Umsetzung in Düsseldorf

Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ können durch die Landeshauptstadt Düsseldorf Fördergelder in Höhe von rund 32,5 Millionen Euro beantragt werden. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 diverse Maßnahmen beschlossen, für die entsprechende Gelder beantragt werden.

Folgenden Maßnahmen wird die Landeshauptstadt Düsseldorf aus dem Programm "Gute Schule 2020" umsetzen:

Abriss und Neubau für das Lore-Lorentz-Berufskolleg, Schlossallee 14

Die in die Jahre gekommenen Baukörper (Unterrichtsgebäude, Verwaltungstrakt und Aula) sind stark sanierungsbedürftig und weisen keine optimalen Raumzuschnitte auf. Deshalb soll mindestens das Unterrichtsgebäude abgerissen werden, leicht vergrößert und optimal zugeschnitten neu errichtet werden. In diesem Zuge können heute belegte Unterrichtsräume durch die Lore-Lorentz-Schule  in der benachbarten Gesamtschule freigezogen werden, damit diese der Anschlussförderung von Flüchtlingen zugutekommen.

Aktuell lässt die Verwaltung mit einer Machbarkeitsstudie die verschiedenen Möglichkeiten auch unter Berücksichtigung der weiteren Baukörper prüfen, um die wirtschaftlichste Lösung für den Standort  Schlossallee 14 zu finden.

Das Projekt wird sich voraussichtlich in einem Volumen von 18,5 Millionen Euro Baukosten bewegen, die komplett aus dem Programm finanziert werden sollen. Möglicher Baubeginn könnte in 2018 erfolgen.

Ausbau der Digitalen Infrastruktur

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat ein Pilotprojekt an sechs Schulen durchgeführt, um diese effektiver und schneller ans Netz zu bringen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Pilotprojektes sollen bis Anfang 2018 alle Schulen eine optimale WLAN-Ausstattung erhalten.

Darüber hinaus sollen Bandbreiten und Geschwindigkeiten ausgebaut und innerhalb der Schulen logische und sichere Netze aufgebaut werden. Im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ sollen ca. 3,5 Millionen Euro für diese Maßnahmen berücksichtigt werden.

Schulorganisatorische Maßnahmen (insgesamt 10,5 Millionen Euro)

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits vier Maßnahmenpakete zum Ausbau der räumlichen Kapazitäten an den Düsseldorfer Schulen auf den Weg gebracht, um bis 2020 6.500 zusätzliche Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können.

Für folgende Projekte des 3. und 4. Maßnahmenpaketes wird die Landeshauptstadt Düsseldorf beim Programm „Gute Schule 2020“ Gelder in Höhe von insgesamt ca. 10,5 Millionen Euro beantragen:

  • Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3 – Änderung des Aufbaugymnasiums in ein Regelgymnasium mit erweiterter Oberstufe, Herrichtung der Bestandsflächen ab Auszug der Realschule in 2019; insbesondere „Bau einer Mensa“
  • Kath. Grundschule Florensstraße – Erhöhung der Zügigkeiten von 2 auf 3 ab Schuljahr 2016/2017; Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen ab Schuljahr 2017/2018
  • Gymnasium Schmiedestraße 25 – Betrieb wird zum Schuljahr 2017/2018 aufgenommen; bauliche Maßnahmen zum Ausbau der Vierzügigkeit ab Anfang 2018
  • Comenius-Gymnasium, Hansaallee 90 – Erhöhung der Zügigkeit von 4 auf 5 nach Fertigstellung eines Erweiterungsbau

 

Für das Jahr 2017 wurde der Antrag für die in 2017 abrufbaren Fördergelder bereits gestellt. Um die zur Verfügung stehende Gesamtsumme für 2017 auszuschöpfen, wurden für alle Maßnahmen Teilsummen entsprechend des voraussichtlichen Planungs- bzw. Baufortschritts in 2017 beantragt.

Die Gelder sind nach erfolgter Darlehnszusage durch die NRW.BANK auch bereits zur Verfügung gestellt worden.

Hintergrund:

„Gute Schule 2020“ ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen übernehmen.

Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen.