Auf Antrag werden vom Amt für Soziales und Jugend folgende Kosten an die Kindertagespflegepersonen erstattet

Auf Antrag werden vom Amt für Soziales und Jugend folgende Kosten an die Kindertagespflegepersonen erstattet

  • Der Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung und der Kosten für den Sachaufwand.
  • Der Beitrag für die nachgewiesene gesetzliche Unfallversicherung.
  • Die Hälfte des Beitrags für eine angemessene und nachgewiesene Altersversorgung.
  • Die Hälfte des Beitrages zu einer angemessenen und nachgewiesenen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Qualifizierungskosten.
  • Anteilige Mietkosten für die Betreuung in angemieteten Räumlichkeiten.

Die Erstattungsbeiträge zu den genannten Versicherungsleistungen sind von der Steuerpflicht befreit.

Die Geldleistung des Amtes für Soziales und Jugend wird nur im Rahmen einer tatsächlich stattfindenden Betreuung gewährt. Die Beiträge der Eltern zu der in Tagespflege geleisteten Betreuung ihrer Kinder werden - genauso wie die Beiträge zur Betreuung in einer Kindertagesstätte - "je nach der Höhe des Jahresbrutto-Einkommens der Familien berechnet und eingezogen"  (Elternbeiträge in der Kinderbetreuung ). Seit dem 1.August 2009 gibt es eine Beitragsbefreiung für Kinder im Alter ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Das Verpflegungsentgelt wird unmittelbar zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern ausgehandelt und von den Eltern direkt an die Kindertagespflegeperson gezahlt. Lesen Sie bitte dazu die Informationen zur möglichen Erstattung der Verpflegungskosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (siehe unter weitere Hinweise).

Höhe der Geldleistungen

Hinweise zur Erreichbarkeit

Hinweise zur Erreichbarkeit

Sehr geehrte Kindertagespflegepersonen,

die zum 01.08.2024 in Kraft getretenen Kindertagespflegerichtlinien bringen sowohl für Sie als auch für das Team Geldleistung einige Änderungen mit sich, die wir zu Ihrer und unserer Zufriedenheit schnellstmöglich umsetzen möchten.
Daher reduzieren wir ab dem 26.08.2024 unsere telefonischen Sprechzeiten um uns zeitlich umfänglicher der Bearbeitung der Geldleistungen widmen zu können.
Wir sind daher vorerst dienstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr telefonisch zu erreichen.

Nach wie vor sind wir zudem donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr persönlich für Sie erreichbar (Willi-Becker-Allee 7 Raum 429).

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Kontakte: Auszahlung der Geldleistungen in der Tagespflege

Kontakte: Auszahlung der Geldleistungen in der Tagespflege

Die Aufteilung richtet sich nach dem Namen der GTP, bzw. nach dem Nachnamen der Kindertagespflegeperson.

 

Stellvertretende Sachgebietsleitung, Teamleitung

Frontoffice

KTP: A, B | GTP: Bärenclub und Bärchenhöhle

KTP: C, D, E, F | GTP: C, D, E, F

KTP: G, H, I | GTP: B, P, G, H, I

KTP: J, K | GTP: J, K

KTP: L, M, N, O, P, Q | GTP: L, M, N, O, Q

KTP: R, S | GTP: R, S

KTP: T, U, V, W, X, Y, Z | GTP: T, U, V, W, X, Y, Z

GTP: Wekita, Methix

Investitionsförderung

Widerspruchsverfahren, Erstattung QHB