Wenn Sie Ihr Einkommen nicht melden, kann es von der Rentenversicherung geschätzt werden und Sie müssten den pauschalen Regelbeitrag in Höhe von 530,15 € pro Monat bezahlen.
Eine Beratung zur Rentenversicherung können Sie auch beim Versicherungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf in Anspruch nehmen.
Das Jugendamt erstattet auf Antrag die Hälfte der nachgewiesenen Kosten zu einer angemessenen Alterssicherung. Als Berechungsgrundlage gelten hier nur die vom Jugendamt gezahlten Geldleistungen zur Kindertagespflege, nicht die von den Kindeseltern privat gezahlten Betreuungsgelder.