Qualifizierung
Qualifizierung
Ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist aufgrund der hohen Verantwortung, die Sie übernehmen, eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Sie werden während der Betreuungszeit zur Hauptbezugsperson für das Ihnen anvertraute Kind. Dabei geht es nicht nur um die Grundversorgung mit Essen, Körperpflege usw., sondern um eine umfassende Förderung des Kindes. Diese Förderung umfasst auch alle Bereiche von Erziehung und Bildung, zu denen Sie als Tagesmutter oder Tagesvater einen wichtigen, verpflichtenden Beitrag leisten.
Um Ihre Eignung zu belegen, müssen Sie als Kindertagespflegeperson über "vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben" (§ 23 Abs. 3 SGB VIII, Sozialgesetzbuch, 8. Buch).