Eine Betriebserlaubnis wird benötigt, wenn mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Abgrenzung zur Großtagespflege beginnt mit der Aufnahme des zehnten Kindes.
An eine betriebserlaubnispflichtige Tageseinrichtung für Kinder werden entsprechend räumliche und personelle Anforderungen gestellt.
Eine Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist zu beantragen beim