Registrierung der Berufsbetreuerinnen und Betreuer
Das Betreuungsrecht hat zum 01.01.2023 eine umfassende Reform erfahren, unter anderem mit dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) als neue Gesetzesgrundlage. Durch diese Reform ergaben sich ebenfalls Änderungen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen für interessierte Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Infolgedessen ist die Registrierung eine entscheidende Voraussetzung, um berufliche Betreuungen führen zu können.
Einen Antrag auf Registrierung ist an die für Sie zuständige Stammbehörde zu richten. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Sitz (Büro oder geplanter Bürostandort), gibt es diesen nicht, ist Ihr Wohnort ausschlaggebend (§ 2 Abs. 4 BtOG).