Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Wann kommt eine rechtliche Betreuung in Frage?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können und Sie keine Vorsorgevollmacht haben. Eine rechtliche Betreuung ist immer nachrangig. Wenn zum Beispiel die erforderliche Hilfe durch Familienangehörige oder soziale Dienste erbracht werden kann, wird keine rechtliche Betreuung eingerichtet.

Welche Aufgaben haben rechtliche Betreuer*innen?

Rechtliche Betreuer*innen sorgen dafür, dass Sie in einer schwierigen Lebenslage die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Das hat aber nichts mit persönlicher Pflege zu tun, die zum Beispiel von Pflegediensten erbracht wird. Zu den wichtigsten Bereichen einer rechtlichen Betreuung gehören:

  • Finanzen
    (zum Beispiel Hilfe bei Bankangelegenheiten)
  • Gesundheit
    (zum Beispiel Einwilligung in Behandlungen)
  • Wohnung
    (zum Beispiel Hilfe bei der Kündigung von Mietverträgen)
  • Behördengänge
    (zum Beispiel Unterstützung bei Anträgen)

Die Betreuung ist immer individuell. Das bedeutet, dass nur in den Bereichen geholfen wird, in denen es wirklich notwendig ist. Das wird Grundsatz der Erforderlichkeit genannt.

Rechtliche Betreuer*innen dürfen nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Bereichen tätig werden und sie müssen Ihre Wünsche berücksichtigen. Dafür müssen sie sich regelmäßig ein Bild von Ihren Vorstellungen machen. Nur wenn es gar nicht anders geht, können sie Entscheidungen alleine treffen. Das Betreuungsgericht prüft regelmäßig, ob die Aufgaben angemessen erfüllt werden.

Wie werden rechtliche Betreuer*innen ausgewählt?

Die Betreuungsbehörde sucht eine geeignete Person für Ihre Betreuung und schlägt diese dem Betreuungsgericht vor. Das kann eine ehramtliche oder eine berufliche Betreuung sein. Eine geeignete ehrenamtliche Betreuung hat immer Vorrang. Vielfach handelt es sich dabei um Angehörige oder Bekannte. Sie können auch Ihre Wünsche mitteilen. Das Gericht prüft abschließend, ob die vorgeschlagene Person geeignet ist und setzt sie als rechtliche*n Betreuer*in ein.

Wird die Geschäftsfähigkeit durch die Betreuung eingeschränkt?

Sie bleiben geschäftsfähig, auch wenn Sie eine rechtliche Betreuung haben. Die Wirksamkeit von abgegebenen Erklärungen richtet sich alleine danach, ob Sie in der Lage sind, deren Bedeutung und Tragweite zu erkennen und danach zu handeln. Wenn das nicht der Fall ist, kann das Betreuungsgericht für bestimmte Bereiche Ihre Rechte einschränken. Das dient zu Ihrem Schutz. Sie benötigen dann die Einwilligung der rechtlichen Betreuung bei rechtsverbindlichen Handlungen, wie zum Beispiel beim Autokauf. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung hat keine Auswirkungen auf eine Eheschließung, das Wahlrecht oder das Verfassen eines Testaments.

Kann eine rechtliche Betreuung geändert oder rückgängig gemacht werden?

Wenn sich Ihre Situation ändert und Sie Ihre Angelegenheiten wieder selbst regeln können, kann eine rechtliche Betreuung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden. Das Betreuungsgericht prüft regelmäßig, ob eine Betreuung noch notwendig ist. Sie können aber zum Beispiel auch selbst beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Wenn rechtliche Betreuer*innen merken, dass die Betreuung nicht mehr nötig ist, muss unverzüglich das Betreuungsgericht darüber informiert werden. Ziel ist, dass Sie so selbstbestimmt wie möglich leben können.

Wie wird eine rechtliche Betreuung beantragt?

Eine rechtliche Betreuung kann von Ihnen selbst oder durch andere, wie zum Beispiel Angehörige, Bekannte oder Behörden, beim Betreuungsgericht angeregt werden. Dazu reicht ein formloser Brief. Sie können auch den Vordruck Anregung auf Betreuerbestellung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen nutzen.

Wenn vorhanden, sollten Sie ein ärztliches Attest der Anregung beifügen. Aus dem Attest sollte hervorgehen, dass aus medizinischer Sicht eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Dies muss kein fachärztliches Attest sein. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann dies auch bescheinigen.
Das Betreuungsgericht prüft anschließend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung vorliegen.