Ausschuss für Gleichstellung

Ausschuss für Gleichstellung

Im November 1989 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Frauenausschuss einzurichten. Eine erste Umbenennung in "Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern" erfolgte in der 15. Wahlperiode des Rates im Oktober 2009. Mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf im Januar 2016 erhielt der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern die offenere Bezeichnung "Ausschuss für Gleichstellung". Mit der Umbenennung soll den heutigen Anforderungen an Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und Antidiskriminierung entsprochen werden. Die neue Formulierung der Zuständigkeit umfasst auch die Personengruppen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans- und Intersexuelle.

 

Sitzungstermine 2026

Sitzungstermine 2026

Dienstag, 03. Februar 2026

Dienstag, 10. März 2026

Dienstag, 28. April 2026

Dienstag, 09. Juni 2026

Dienstag, 07. Juli 2026

Dienstag, 15. September 2026

Dienstag, 03. November 2026

Dienstag, 01. Dezember 2026

Der Ausschuss tagt an diesen Tagen ab 16 Uhr im Rathaus, Marktplatz 2, Sitzungssaal 1. Etage.

Die Sitzungen werden darüber hinaus auch als Livestream übertragen unter: https://www.duesseldorf.de/livestream

Die Tagesordnung wird jeweils 7 Tage vor der Sitzung im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf

§ 8 Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung
zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 11.12.2025

(1) Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot von Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Diskriminierungssensibilität. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters unberührt.

(2) Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung

1. entscheidet über Grundsatzfragen zur Frauenförderung um bestehende Benachteiligungen abzubauen sowie zur Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung,

2. entscheidet über Grundsatzfragen zum Umgang mit und Abbau von Diskriminierung nach Maßgabe des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG),

3. überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Gleichstellungsplans der Landeshauptstadt Düsseldorf.

(3) Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Themen Gleichstellung und Antidiskriminierung betreffen.

(4) Der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung wird in Angelegenheiten anderer Ausschüsse vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, wenn die Themen Gleichstellung und Antidiskriminierung berührt sind, dass die Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mit berücksichtigt werden kann. Er wirkt bei allen gleichstellungs- und antidiskriminierungsrelevanten Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und überprüft sie hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit und Diskriminierungssensibilität.

Kontakt

  • Nicole da Rosa-Alhammoud

    Geschäftsführung Ausschuss für Gleichstellung

  • Tel.: 0211 - 8993602

    E-Mail