Welche Maßnahmen müssen beantragt werden?
Welche Maßnahmen müssen beantragt werden?
Die denkmalrechtliche Erlaubnis muss für alle Maßnahmen, die die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals beziehungsweise seine schützenswerten Bestandteile verändern, beantragt werden. Im Zweifel genügt ein kurzer Anruf beim Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zu den Maßnahmen, die einer Erlaubnis bedürfen, zählen zum Beispiel die Dachdeckung, der Umbau von Dachgeschossen, der Fensteraustausch, Fassadensanierungen, die Aufbringung von Wärmedämmung, die Anbringung von Werbeanlagen, Änderungen von Grundrissen sowie statische Eingriffe. Im Inneren eines Gebäudes sind Änderungen und Instandsetzung, Restaurierungen erlaubnispflichtig. Zum Beispiel bedürfen Stuckdecken, historische Raumausmalungen, Vertäfelungen, bauzeitliche Türen und Böden unbedingt einer denkmalpflegerischen Begutachtung.