Antrag und Information
Wer erhält den Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis kann kostenlos ausgestellt werden:
- bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- bei bestimmten Erkrankungen von mehr als 6 Monaten, wie zum Beispiel bei einer Krebserkrankung
Medizinische Einschätzung
Die Versorgungsmedizin-Verordnung sorgt dafür, dass Ihre Situation medizinisch nachvollziehbar eingeschätzt wird - damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wie kann der Antrag eingereicht werden?
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen:
- Online
- Antrag mit der Post zusenden, Antragsformular
- Telefonische Beantragung
- Persönliche Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
Info-Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben oder sich das Antragsformular persönlich abholen möchten. Die Anträge erhalten Sie auch im Bürgerbüro.
Wie geht es weiter?
Mehr erfahren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach Eingang Ihres Antrags fordern wir Befundberichte bei Ihren behandelnden Ärzt*innen an. Wir benötigen diese als Beleg dafür, welche körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen Sie haben und wie stark diese das tägliche Leben beeinflussen.
Sie können medizinische Unterlagen auch direkt mit dem Antrag einreichen. Das sind zum Beispiel:
- Befundberichte von Ärzt*innen
- Krankenhausberichte
- Reha-Berichte
- Pflegegutachten
Diese Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Bitte senden Sie uns nur Kopien und keine Originale.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Es dauert in der Regel mehrere Monate, bis Sie einen Bescheid von uns erhalten. Wir bitten um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Wenn Sie mit Ihrem Antrag aktuelle medizinische Unterlagen zusenden, können wir diesen schneller bearbeiten.
Wichtig ist auch, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Soll eine andere Person den Antrag stellen?
Wir benötigen Ihre Vollmacht, wenn eine andere Person für Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen möchte. Die Vollmacht kann direkt mit dem Antrag eingereicht oder später zugeschickt werden.
Vollmacht zum Ausfüllen
Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
Nachteilsausgleiche sind Hilfen und Vorteile, damit das Leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung leichter wird. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Enlastungen oder besondere Rechte, wie zum Beispiel:
- Einkommensteuer-Vergünstigung
- Erleichterungen im Berufsleben
- Kostenlose oder ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn, Beiblatt mit Wertmarke
- Befreiung und Ermäßigung von der Kfz-Steuer
- Nutzung von Behindertenparkplätzen
- Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- Ermäßigter oder kostenloser Eintritt in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Welche Nachteilsausgleiche Sie konkret erhalten können, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) und von den Merkzeichen ab. Beides wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Die Gesundheit hat sich verschlechtert?
- Wenn sich Ihre Gesund deutlich verschlechtert hat oder neue Erkrankungen hinzugekommen sind, können Sie einen Änderungsantrag stellen. Dabei prüfen wir, ob sich der Grad der Behinderung (GdB) oder die Merkzeichen ändern.
- Der Ablauf ist der gleiche wie bei Ihrem ersten Antrag.
- Reichen Sie möglichst aktuelle ärztliche Unterlagen mit ein - das beschleunigt unsere Bearbeitungszeit.
Der Ausweis ist nicht mehr auffindbar?
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir stellen Ihnen einen neuen Schwerbehindertenausweis aus. Dieser wird Ihnen per Post zugesandt.
Leider können wir keinen Ausweis vor Ort ausstellen.
Der Ausweis läuft ab?
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir prüfen, ob Ihr Schwerbehindertenausweis verlängert werden kann.
Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und dem Grund der Befristung.
Die Adresse hat sich geändert?
Umzug innerhalb von Düsseldorf
Bitte melden Sie sich telefonisch, per Post oder per E-Mail bei uns, damit wir Ihre Daten aktualisieren können.
Umzug außerhalb von Düsseldorf
Bitte informieren Sie uns per Post oder per E-Mail. Ihre Akte geben wir dann an den neuen zuständigen Ansprechpartner weiter.
Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben.