Schwerbehindertenausweis

Eine Frau sitzt auf einem Sofa und sie hat einen Gehstock in der Hand, Foto: iStock, fizkes

Schwerbehindertenausweis

Wenn Sie länger als sechs Monate krank sind oder eine Behinderung haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Mit diesem gibt es Vergünstigungen und Hilfen, damit Sie es im Alltag oder im Beruf leichter haben. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen können und welche Vorteile er bietet.

Einfache Sprache

Antrag und Information

Wer erhält den Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis kann kostenlos ausgestellt werden:

  • bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr 
  • bei bestimmten Erkrankungen von mehr als 6 Monaten, wie zum Beispiel bei einer Krebserkrankung

Medizinische Einschätzung

Die Versorgungsmedizin-Verordnung sorgt dafür, dass Ihre Situation medizinisch nachvollziehbar eingeschätzt wird - damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht. 

Wie kann der Antrag eingereicht werden?

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen:

  • Online
  • Antrag mit der Post zusenden, Antragsformular
  • Telefonische Beantragung
  • Persönliche Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf

Info-Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben oder sich das Antragsformular persönlich abholen möchten. Die Anträge erhalten Sie auch im Bürgerbüro.

Wie geht es weiter?
Mehr erfahren

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nach Eingang Ihres Antrags fordern wir Befundberichte bei Ihren behandelnden Ärzt*innen an. Wir benötigen diese als Beleg dafür, welche körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen Sie haben und wie stark diese das tägliche Leben beeinflussen. 

Sie können medizinische Unterlagen auch direkt mit dem Antrag einreichen. Das sind zum Beispiel:

  • Befundberichte von Ärzt*innen
  • Krankenhausberichte
  • Reha-Berichte
  • Pflegegutachten

Diese Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Bitte senden Sie uns nur Kopien und keine Originale.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es dauert in der Regel mehrere Monate, bis Sie einen Bescheid von uns erhalten. Wir bitten um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.

Wenn Sie mit Ihrem Antrag aktuelle medizinische Unterlagen zusenden, können wir diesen schneller bearbeiten.

Wichtig ist auch, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

Soll eine andere Person den Antrag stellen?

Wir benötigen Ihre Vollmacht, wenn eine andere Person für Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen möchte. Die Vollmacht kann direkt mit dem Antrag eingereicht oder später zugeschickt werden.

Vollmacht zum Ausfüllen

Welche Nachteilsausgleiche gibt es?

Nachteilsausgleiche sind Hilfen und Vorteile, damit das Leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung leichter wird. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Enlastungen oder besondere Rechte, wie zum Beispiel:

  • Einkommensteuer-Vergünstigung
  • Erleichterungen im Berufsleben
  • Kostenlose oder ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn, Beiblatt mit Wertmarke
  • Befreiung und Ermäßigung von der Kfz-Steuer
  • Nutzung von Behindertenparkplätzen
  • Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • Ermäßigter oder kostenloser Eintritt in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Welche Nachteilsausgleiche Sie konkret erhalten können, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) und von den Merkzeichen ab. Beides wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

Welche Ratgeber gibt es?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat einen Ratgeber für Menschen mit Schwerbehinderung herausgegeben. Dort werden das Antragsverfahren, die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und die damit verbundenen Erleichterungen erklärt.

Wissenswertes

Ein jüngerer Mann spricht mit einem älteren Mann im Rollstuhl, Foto: iStock, Halfpoint

Wissenswertes

Wenn sich Ihre Gesundheit verschlechtert, können Sie einen Änderungsantrag stellen. Wir helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, ihn verlängern möchten oder Sie umziehen.

Die Gesundheit hat sich verschlechtert?

  • Wenn sich Ihre Gesund deutlich verschlechtert hat oder neue Erkrankungen hinzugekommen sind, können Sie einen Änderungsantrag stellen. Dabei prüfen wir, ob sich der Grad der Behinderung (GdB) oder die Merkzeichen ändern.
     
  • Der Ablauf ist der gleiche wie bei Ihrem ersten Antrag. 
     
  • Reichen Sie möglichst aktuelle ärztliche Unterlagen mit ein - das beschleunigt unsere Bearbeitungszeit.

Der Ausweis ist nicht mehr auffindbar?

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir stellen Ihnen einen neuen Schwerbehindertenausweis aus. Dieser wird Ihnen per Post zugesandt.

Leider können wir keinen Ausweis vor Ort ausstellen. 

Der Ausweis läuft ab?

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir prüfen, ob Ihr Schwerbehindertenausweis verlängert werden kann.

Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und dem Grund der Befristung.

Die Adresse hat sich geändert?

Umzug innerhalb von Düsseldorf
Bitte melden Sie sich telefonisch, per Post oder per E-Mail bei uns, damit wir Ihre Daten aktualisieren können.

Umzug außerhalb von Düsseldorf
Bitte informieren Sie uns per Post oder per E-Mail. Ihre Akte geben wir dann an den neuen zuständigen Ansprechpartner weiter.

Kontakt

Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf

Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben. 

Parken

Fläche, die mit einem Rollstuhlsymbol als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist, Foto: iStock, pornpimon Ainkaew

Parken

Es gibt verschiedene Parkausweise für Menschen mit Behinderung. Mit dem blauen EU-Parkausweis können Sie zum Beispiel allgemeine Behindertenparkplätze nutzen. Sie können ihn beantragen, wenn bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen sind, wie zum Beispiel aG oder Bl. Es reicht nicht, den Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Weitere Informationen
Parkausweise für Menschen mit Behinderung 
Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes

  • Amt für Soziales und Jugend
    Hilfen bei Schwerbehinderung
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Telefon 0211 - 8991
  • Öffnungszeiten der Infotheke

    Montag bis Freitag
    von 8 bis 12 Uhr
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz