Grundflächenzahl (GRZ)
Grundflächenzahl (GRZ)
In Bebauungsplänen wird in der Regel als Maß der baulichen Nutzung unter anderem eine Grundflächenzahl festgesetzt (dargestellt als zum Beispiel 0,4 oder als Grundflächenzahl = 0,4).
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche bei einem Bauvorhaben je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 Baunutzungsverordnung).
Beispiel:
Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Grundstücksfläche von 1.000 Quadratmeter dürfen hiervon bis zu 400 Quadratmeter überbaut werden.