Wohnraum für städtische Nachwuchskräfte

Wohnraum für städtische Nachwuchskräfte

Es ist häufig nicht leicht, in Düsseldorf eine schöne Wohnung zu finden, die auch noch bezahlbar ist – insbesondere wenn das Geld während der Ausbildung oder des Studiums nicht immer locker sitzt. Als Arbeitgeberin ist es der Landeshauptstadt Düsseldorf ein besonderes Anliegen, dass Nachwuchskräfte in der Stadt wohnen und leben können, für die sie sich tagtäglich einsetzen und eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren.

Wohnangebot für städtische Nachwuchskräfte

Wohnangebot für städtische Nachwuchskräfte

Mit den beiden Azubi-WGs auf der Langenfelder Straße 6 in Düsseldorf Wersten gibt es daher ein exklusives Angebot an Wohnungseinheiten für städtische Nachwuchskräfte mit attraktiven Rahmenbedingungen.

Die beiden Gruppenwohnungen für jeweils 8 Personen sind mit einem großzügigen Gemeinschaftsbereich (Wohn- und Küchenbereich) und einem Duschbad in jedem der Zimmer ausgestattet. Da es sich bei den Wohnungen um geförderten Wohnraum handelt, liegt der Mietpreis pro Quadratmeter lediglich bei 6,43 Euro Kaltmiete.

Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

  • Zimmergröße von 24 bis 31qm zzgl. 130 bis 140qm Gemeinschaftsfläche
  • Balkon / Dachterrasse mit Blick auf den Gartenbereich
  • Warmmiete in Höhe von 450 bis 500 Euro

Mehr Fotos zu den Azubi-WGs finden sich im Exposé.

 

Auswahl- und Einzugskriterien:

Wenn es mehr Interessierte als aktuell freie Wohneinheiten gibt, erfolgt die Vergabe der Wohneinheiten auf der Basis verschiedener Kriterien (z.B. Alter, Entfernung des Heimatortes nach Düsseldorf, Verkehrsanbindung nach Düsseldorf, Ausbildungsjahr oder soziale Situation).

Zum Einzug ist darüber hinaus ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser kann unmittelbar über das städtische Amt für Wohnungswesen online beantragt werden.

Online-Antragsassistenten

Hinweis:
Für städtische Nachwuchskräfte wurde ein vereinfachtes Beantragungsverfahren entwickelt. Benötigt werden lediglich der ausgefüllte Antrag, eine Kopie der Ernennungsurkunde bzw. des Ausbildungsvertrags, eine Kopie des Personalausweises oder eine aktuelle Meldebescheinigung, sofern keine Meldeadresse in Düsseldorf vorhanden ist und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Die Unterlagen können digital dem Antrag beigefügt werden.

Interesse an einem Wohnraumplatz?
Interessierte Nachwuchskräfte der Landeshauptstadt Düsseldorf können gerne das Online-Formular für eine Interessensbekundung ausfüllen.

Für eine Erstberatung und bei Fragen steht Ihnen Frau Martina Ehnert (51/36) als Ansprechperson zur Verfügung:

Telefon: 0211-89 27640
E-Mail: martina.ehnert@duesseldorf.de

Allgemeines Wohnberatungs- und Unterstützungsangebot

Allgemeines Wohnberatungs- und Unterstützungsangebot

Das allgemeine Wohnberatungs- und Unterstützungsangebot des Amtes für Wohnungswesen steht auch allen städtischen Nachwuchskräften zur Verfügung. Das Angebot umfasst zum Beispiel:

 

Zinsloser Gehaltsvorschuss bei einem Wohnungserstbezug

Zinsloser Gehaltsvorschuss bei einem Wohnungserstbezug

Städtische Nachwuchskräfte können zudem unter bestimmten Umständen einen zinslosen Gehaltsvorschuss für den Erstbezug einer nichtelterlichen Wohnung beantragen. Hierdurch kann etwa die Finanzierung einer gewissen Möbelgrundausstattung oder einer Kaution erleichtert werden. Dieser Vorschuss wird üblicherweise in Form einer Stundung über die kommenden Monate bzw. Jahre in kleineren Beträgen zurückgezahlt.

Bei Interesse helfen Ihnen die für den jeweiligen Ausbildungs-/Studienberuf zuständigen Kolleg*innen aus der Abteilung Personalwirtschaft und Ausbildung gerne weiter.