Einschränkung bei der Antragstellung für eine Verpflichtungserklärung zum Jahresende
| Amt 54 News
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung für eine Verpflichtungserklärung zwischen dem 19. Dezember 2019 bis einschließlich 01. Januar 2020 nicht möglich ist. In dieser Zeit können auch keine Fragen zum Thema Verpflichtungserklärung via Brief, Telefon oder E-Mail beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihren Antrag bis einschließlich 18. Dezember 2019 einreichen, damit das Amt für Migration und Integration die Bearbeitung sowie Ausstellung Ihrer Verpflichtungserklärung bis zum 20. Dezember 2019 gewährleisten kann.