Teilhabechancengesetz –

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neue Fördermöglichkeiten

Trotz der guten Arbeitsmarktlage gibt es allein in Düsseldorf rd. 7.000 Langzeitarbeitslose, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar nur wenig Chancen auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Viele dieser Menschen können arbeiten und wollen arbeiten. Sie brauchen nur eine Chance, dieses in der Praxis zu beweisen.

Seit dem 01.01.2019 gibt es nun neue Möglichkeiten durch das neue Teilhabechancengesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zu eröffnen. Dieses soll durch ein attraktives Förderpaket für Arbeitgeber erreicht werden, in dem auskömmliche Lohnkostenzuschüsse, gute Vorbereitung, individuelle Förderung und beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter finanziert werden.

Gefördert werden alle Arbeitgeber und jede geeignete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit. Das Jobcenter Düsseldorf legt besonderen Wert darauf, dass auch die lokale Wirtschaft in den Genuss dieser Förderung kommt.

Konkret werden nach dem neuen § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Langzeitarbeitslosen gefördert werden, die in den vergangenen Jahren mindestens sechs Jahre lang (bei Schwerbehinderten und in Haushalten mit minderjährigen Kindern mindestens 5 Jahre lang) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen haben.

Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses bei tarifgebundenen Arbeitgebern 100 Prozent des jeweiligen Tariflohns, in den drei folgenden Jahren sinkt der Zuschuss jährlich um 10 Prozentpunkte bis auf 70%. Für andere Arbeitgeber orientiert sich der Lohnkostenzuschuss am gesetzlichen Mindestlohn.

Die Förderung erfolgt unbürokratisch. Auf Wunsch leisten die Betriebsakquisiteure des Jobcenters beim Antrag Unterstützung.

Der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt mittel- und langfristiges Ziel. Daher wird eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch ein individuelles Coaching durchgeführt.

Wenn Sie sich weiter informieren oder mögliche Stellenangebote unterbreiten wollen, können Sie sich gerne an das Jobcenter Düsseldorf wenden. Einfach und unverbindlich. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin in Ihrem Betrieb vereinbaren.

Ansprechpartner
Markus Densing
Projektleiter Teilhabechancengesetz
Telefon 0211 - 91747345
jobcenter-duesseldorf.16i-Teilhabechancen@jobcenter-ge.de