Streitigkeiten bei Unternehmenstransaktionen
| Wirtschaftsstandort & Topbranchen Nr. 35 News
Nach der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) vom 22.11.2021 (GV.NRW 2021, S. 1340) ist das Landgericht Düsseldorf für diese Streitigkeiten in Nordrhein-Westfalen ausschließlich zuständig.
Die landesweite Konzentration aller Verfahren zu Unternehmenstransaktionen am Standort Düsseldorf setzt auf eine besondere Expertise im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Die drei zuständigen Richterinnen und Richter am Landgericht Düsseldorf verfügen über eine jahrelange Erfahrung mit umfangreichen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Sie garantieren Neutralität und Kompetenz im Verfahren und bei der Entscheidung.