Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

Förderprogramm

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der Dekarbonisierung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien werden mit diesem Förderprogramm unterstützt. Alle Informationen, rechtliche Hinweise und Förder-Anträge finden Sie auf dieser Seite.

FAQs im Überblick

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie läuft die Antragsstellung ab?

  1. Beratung
    Lassen Sie sich möglichst vorab unabhängig und fachlich beraten.
  2. Angebote einholen / Checklisten beachten
    Holen Sie bei verschiedenen Handwerkern Angebote ein. Beachten Sie bitte unsere Checklisten auf den entsprechenden Antragen. Dort finden Sie Angaben zu den Unterlagen, die wir benötigen.
  3. Anträge stellen
    Stellen Sie dann die Förderanträge, die für Sie in Frage kommen. Alle Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. NEU: Sie können die Anträge sicher über den Formularserver der Landeshauptstadt Düsseldorf einreichen. Hierzu füllen Sie ein Online-Formular aus, können Anlagen hochladen und reichen den Antrag dann digital ein.
  4. Fördernummer
    Sie erhalten innerhalb von 1 bis 2 Wochen für jeden neu eingereichten Antrag eine Fördernummer. Nach Erhalt dieser Fördernummer kann auf eigenes Risiko sofort mit der Fördermaßnahme begonnen werden. Die Vergabe der Fördernummer ist unverbindlich, d.h. es ist mit ihr kein Anspruch auf eine spätere Förderbewilligung abzuleiten.
  5. Bundesförderung beantragen
    Oftmals kann für dieselbe Maßnahme auch Förderung beim Bund beantragt werden. Hier gilt es folgendes zu beachten: Bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM) müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Es wird empfohlen, zunächst die städtische Förderung zu beantragen. Ist die Fördernummer bekannt gegeben, kann die Bundesförderung beantragt werden.
  6. Auftrag erteilen
    Erst nach dem Erhalt der Fördernummer dürfen Sie den Auftrag erteilen.
  7. Antrag auf Auszahlung stellen
    Nach der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf Auszahlung. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Checklisten.

Bitte beachten: Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Die Nachfrage zu unserem Förderprogramm ist in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Wir freuen uns sehr, dass sich viele Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Förderanträgen kommt.

Antrag auf Gewährleistung von Fördermitteln

Antragstellende müssen ca. 1 bis 2 Wochen auf die Vergabe der Fördernummer warten. Mit dieser Nummer kann die beantragte Maßnahme begonnen werden.

Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln

Unsere aktuelle Bearbeitungszeit für die Prüfung von Stecker-PV-Anlagen und Wallboxen beträgt in der Regel 3 Wochen.

Wärmepumpen werden innerhalb von 2 Monaten geprüft, Photovoltaik-Anlagen haben eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten. Für komplexe oder kombinierte Förderanträge benötigen wir noch bis zu 8 Monate.

Die Verwaltung arbeitet aber stetig an Optimierungsprozessen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. In diesem Zeitraum bitten wir von Rückfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Wir bitten die Wartezeit zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.

Ist die Förderung kombinierbar mit andern Fördermitteln?

In der Regel können die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und städtische Förderung aus dem Programm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" miteinander kombiniert werden.

Folgende Besonderheit muss allerdings beachtet werden: Bei der Bundesförderung müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden.

Die Verträge müssen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten. Ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren reicht nicht aus.

Auch in diesen Fällen können beide Förderprogramme kombiniert werden. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Antragstellung beim Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids der Bundesförderung erfolgt.

Folgende Vorgehensweise ist dazu erforderlich:

  • Anträge mit kombinierter Bundesförderung müssen innerhalb von 2 Wochen nach BAFA- / KfW-Eingangsbestätigung beim Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf eingereicht werden. Die BAFA- / KfW-Eingangsbestätigung ist den Anträgen beizufügen.

Was ist bei der Kombination Wärmepumpe/PV Anlage zu beachten?

Um die Innovationsförderung für die Installation einer Photovoltaik-Wärmepumpen-Kombination  (siehe 5.10.1 der Richtlinie) zu erhalten, sollten die Anträge Photovoltaik und Wärmepumpe möglichst zeitgleich gestellt werden. Nachträgliche Ergänzungen bestehender Anträge müssen vor Beauftragung eines der Anlagenteile (PV-Anlage oder Wärmepumpe) erfolgen, da eine Beauftragung als Maßnahmenbeginn gilt. Bei den derzeitigen Bearbeitungszeiten von Antragstellung bis Förderzusage beträgt der Zeitraum für eine mögliche, nachträgliche Beantragung aktuell 6 Wochen. 

Bei Fragen zur gemeinsamen oder nachträglichen Antragstellung und zum Ablauf sprechen Sie uns gerne an. 

Wird der hydraulische Abgleich gefördert?

Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beschlossen. In dieser Verordnung werden Gebäudeeigentümer zu Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen verpflichtet. Die Verordnung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.

Maßnahmen, die in dieser Verordnung gefordert werden, können nicht vom Förderprogramm "klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" gefördert werden.

Folgende Maßnahmen bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen sind betroffen und können nicht mehr gefördert werden:

  • hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1000 Fläche
  • hydraulischer Abgleich von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten

Der hydraulische Abgleich bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen für Wohngebäude mit maximal 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit maximal 1000 Fläche kann weiterhin gefördert werden. Heizungsanlagen auf Basis anderer Energieträger (z.B. Öl, Fernwärme) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Weitere aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Landeshauptstadt Düsseldorf

    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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    Umweltplanung und Klimaschutz

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  • Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

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