Formelles Planverfahren

Zwischen Hellweg und Benzstraße

Anlass

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat im Jahr 2016 seinen alljährlichen Landeswettbewerb in Düsseldorf durchgeführt. Aufgabenstellung war, Lösungsvorschläge für die Nachverdichtung bestehender Wohnquartiere durch Abriss und Ersatzneubau zu erarbeiten. Dabei sollten zukunftsfähige Lösungen gefunden werden, wie innerstädtische Flächenpotenziale genutzt werden können, um steigende Wohnungsnachfragen in wachsenden Regionen mit bedarfsgerechtem, hochwertigen urbanen Wohnraum befriedigen zu können.

Konkret ging es um übertragbare Lösungen im Stadtteil Flingern Nord und um die Frage wie in einer Siedlung, die im Stil der typischen Zeilenbebauung der 1920er oder auch der 1950/60er Jahre gebaut wurde, aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Wohnraum nachverdichtet werden kann. Dabei sollten vor allem den besonderen Freiraumqualitäten solcher Siedlungen ein erhöhtes Augenmerk geschenkt werden. Das neu zu schaffende Mietwohnungsangebot sollte unterschiedliche Einkommens- und Zielgruppen ansprechen.

Der Beitrag des Büros winkelmüller.architekten gmbh (Berlin) gemeinsam mit Machleidt GmbH Städtebau l Stadtplanung (Berlin) und SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH (Berlin) wurde mit dem ersten Preis ausgezeichnet (s. QSV Landeswettbewerb Flingern) und soll nun in Planungsrecht überführt werden.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Stadtteils Flingern Nord und umfasst große Teile der Siedlung Flinger Broich sowie eine Grünfläche, die von der Bebauung umschlossen ist. Im Westen wird es durch die Daimlerstraße und im Norden durch die Benzstraße begrenzt. Im Osten an der Dieselstraße sowie im Süden am Hellweg bildet die denkmalgeschützte Blockrandbebauung die Grenze zum Geltungsbereich des Plangebietes. Es hat eine Größe von ca. 2,66 ha.

Die Siedlung ist in den Zeiten der Weimarer Republik in den Jahren 1929-1931 nach einer Gesamtplanung der Architekten Bökels und Biskaborn in zwei Phasen gebaut worden. Das Konzept war auf über 1.000 Wohneinheiten mit typisierten Kleinstwohnungen angelegt. Die Dachformen wurden als Flachdach oder leicht geneigtes Pultdach ausgeführt. Die Baukörper bilden am Hellweg einen viergeschossigen Blockrand, im Inneren der Siedlung wurde jedoch bereits die aufgelockerte Bauweise in Form von dreigeschossigen Zeilengebäuden mit Nord-Süd-Richtung angewendet. Die Bebauung am Hellweg wurde im Jahr 2017 unter Denkmalschutz gestellt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

Zurzeit gelten die Textbebauungspläne WA 39 und WR 40 (Rechtskraft beide 20.04.1985), der Fluchtlinienplan 5777/028 (Rechtskraft 29.11.1960) sowie der Bebauungsplan 5777/032 (Rechtskraft 26.10.1964).

© Stadt Düsseldorf

Bebauungsplan

Das Bebauungsplanverfahren wird unter der Bezeichnung 02/014 – Zwischen Hellweg und Benzstraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB hat als Planaushang  vom 9. Juni bis 24. Juni 2020 stattgefunden.

Der nächste Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

Der überarbeitete Siegerentwurf des Büros winkelmüller.architekten sieht nun drei bis sechs Geschosse vor und generiert dadurch weitere Wohneinheiten. Dies geschieht zum einen durch ein zusätzliches zurückgesetztes Geschoss an der Benzstraße, zum anderen durch eine Aufstockung der Kopfbauten im Wohnhof um je ein Geschoss. Die angepasste Höhenentwicklung fügt sich weiterhin in die Umgebung der vorhandenen Gebäude ein.

© winkelmüller.architekten

Die städtebauliche Grundkonzeption aus differenzierten L- und I-förmigen Baukörpern, die Wohnhöfe ausbilden, die sich zum großzügigen Grünraum hin öffnen und entlang der Benzstraße einen räumlichen Abschluss formulieren, bleibt durch die Überarbeitung unberührt.