Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Der Ganztagserlass beinhaltet die wesentlichen Rahmenbedingungen, die für alle Beteiligten wie Schulträger, Schulaufsicht, Schulen, OGS-Personal und Eltern seit Einführung der OGS im Jahr 2003 gelten. Er definiert das landesweit angestrebte Ziel der OGS als Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern in allen Bereichen fördern und stärken soll. Die hierzu umzusetzenden Merkmale von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten werden beispielhaft genannt, es werden die von den Eltern zu erfüllenden Teilnahmebedingungen beschrieben, ebenso wird die landesseitige Finanzierung – schuljährlicher Betriebszuschuss pro Kind plus Lehrerstellenanteile – des Angebotes geregelt.

Recht im Ganztag

Der Ganztag berührt eine Fülle von Rechtsgebieten. Die Serviceagentur Ganztägig lernen (SAG) hat in dem Angebot "ganz!recht" viele Hinweise zum Recht im Ganztag zusammengetragen.
www.ganztag.nrw.de