Corona: Weitere Lockerungen im Dienstbetrieb der Stadtverwaltung
| Amt 54 News
Der Publikumsverkehr innerhalb der städtischen Dienststellen ist noch eingeschränkt, die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden nach Terminvergaben oder - wo Präsenztermine nicht möglich sind - über das Online-Angebot und über Notdienste fortgeführt.
Wichtig bei Präsenzterminen: Auch in städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95, N 95 laut § 5 Abs. 3, Nummer 7, CoronaSchVO - sowohl für Bedienstete als auch für Kunden!
Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden im Amt für Migration und Integration unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen im Servicepoint Erkrather Straße 377 statt. Dazu ist keine Terminvereinbarung nötig. Der Servicepoint im Amt für Migration und Integration ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 15 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von Einbürgerungsurkunden findet unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.
Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung finden zeitnah statt. Erteilungen finden seit dem 11. Januar 2021 unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen im Servicepoint statt.
Für alle anderen Fragen und Informationen können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration den Servicepoint des Amtes für Migration und Integration mit Hilfe des Kontaktformulars erreichen. Für alle Fragen und Informationen zu Sachständen sowie Terminanfragen, hat das Amt für Migration und Integration eine neue Hotline unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet. Diese ist dienstags und donnerstags von 16 bis 19 Uhr sowie freitags von 13 bis 16 Uhr erreichbar und mehrsprachig verfügbar. Hinweis: Aus technischen Gründen wird die allgemeine telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Dienstzeiten am Montag, 28. Juni, gegebenenfalls nur eingeschränkt möglich sein.
Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.