Corona-Lockdown bis 7. März verlängert: Publikumsverkehr bleibt eingeschränkt
| Amt 54 News
Die von den Ländern und der Kanzlerin am 10. Februar 2021 beschlossene erneute Verlängerung des Lockdowns macht es auch bei der Stadtverwaltung erforderlich, den Publikumsverkehr weiter einzuschränken, um auch hier die Kontakte und Übertragungsrisiken des COVID-19-Virus möglichst gering zu halten. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller appelliert deshalb weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger: "Bitte nehmen Sie die Notdienste, bei denen ein persönliches Vorsprechen nach Terminvergabe möglich ist, nur bei größter Dringlichkeit in Anspruch und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeiten zur Online-Kontaktaufnahme. Wir müssen noch einige Zeit durchhalten und Zusammenkünfte von Menschen - so weit es geht - reduzieren. Damit schützen Sie sich selbst und darüber hinaus auch die Beschäftigten der Stadtverwaltung, die die Notdienste in den Dienststellen und Bürgerbüros ermöglichen."
Wichtig bei Präsenzterminen: Auch in städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95, N 95 laut § 3 Abs. 1 CoronaSchVO - sowohl für Bedienstete als auch für Kunden!
Das Amt für Migration und Integration bleibt weiterhin für den generellen Besuchsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.
Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von Einbürgerungsurkunden finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.
Für befristete Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländern, die zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 7. März 2021 ablaufen, wird die Fortgeltungsfiktion nach Paragraph 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen angeordnet. Das heißt, die befristeten Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zur Entscheidung der Kommunalen Ausländerbehörde. Eine entsprechende aktualisierte Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung.
Darüber hinaus wird die Geltungsdauer von Aufenthaltsgestattungen, welche zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 7. März 2021 ablaufen, für Ausländerinnen und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf von Amts wegen bis einschließlich zum 31. Mai 2021 verlängert.
Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung finden zeitnah statt. Erteilungen finden seit dem 11. Januar 2021 unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen statt.
Für alle anderen Fragen und Informationen können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration den Service Point des Amtes für Migration und Integration weiterhin unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: servicepointamt54@duesseldorf.de
Zudem hat der Service Point eine Hotline für Notfälle unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet. Ein Notfall liegt erst dann vor, wenn Kundinnen und Kunden nachgewiesenermaßen ein unaufschiebbares Anliegen haben, das wirtschaftlich oder humanitär begründet ist. Dies trifft zum Beispiel auf eine unaufschiebbare Auslandsreise zu. Das Vorliegen eines Notfalls soll mit aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. In Frage hierfür kommen zum Beispiel Flugtickets, Verlustanzeigen bei der Polizei, Hotelbuchungen, Bestätigungen des Arbeitgebers oder eines Geschäftskunden über die Reise, Sterbeurkunden, ärztliche Atteste.
Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.
Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.