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Verwaltung Soziales
Wohngeld deutlich verbessert
Wohngeldstelle des Wohnungsamtes bietet umfassende Beratung an
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, den Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten können, wenn sie die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht vollständig selber tragen können. Voraussetzung ist insbesondere, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden und ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung (bei Eigentum) und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Im Januar wurden mit der Wohngeldreform die Einkommensgrenzen und der Wohnkostenzuschuss deutlich erhöht. Hierdurch können mehr Menschen Wohngeld bekommen, und das Wohngeld für die einzelnen Haushalte fällt höher aus. So kann die Erhöhung für einen 2-Personen-Haushalt zum Beispiel rund 70 Euro je Monat betragen. Es lohnt sich also, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Für eine Proberechnung steht der Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wohngeldrechner.nrw.de) zur Verfügung. Auf den Seiten des Landesministeriums sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (www.bmud.bund.de) finden sich zudem weitere Informationen zum Wohngeld.
Eine umfassende Beratung bietet die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes. Während der Öffnungszeiten können Sie sich dort vor Ort beraten lassen und einen Wohngeldantrag stellen. Der Antrag kann auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Kontaktdaten Wohnungsamt
Anschrift: Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf
Telefon: 0211.89-96366
E-Mail: wohngeld@duesseldorf.de
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung