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Verwaltung

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr


Erstellt:
Redaktion: Braun, Anne

Das Einwohnermeldeamt ist grundsätzlich berechtigt, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, zu übermitteln:1. Familienname; 2. Vornamen; 3. gegenwärtige Anschrift. Die Übermittlung geschieht auf Basis von § 58c Absatz 1 des Soldaten-gesetzes. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich - unter Angabe des Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums - zu richten an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Einwohnerwesen, 40200 Düsseldorf. Ein Vordruck steht im Internet, im Formularservice, unter www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/formularservice.html zur Verfügung. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift abgegeben werden beim Amt für Einwohnerwesen, Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7 (hinter dem Hauptbahnhof) sowie in den Bürgerbüros Bilk, Bachstraße 145; Oberkassel, Luegallee 65; Kaiserswerth, Friedrich-v.-Spee-Straße 30; Rath, Münsterstraße 508; Gerresheim, Neusser Tor 8; Eller, Gertrudisplatz 8; Benrath, Benrodestraße 46; Wersten, Burscheiderstraße 29; Garath, Frankfurter Straße 231, der Kfz-Zulassungsstelle, Höherweg 101 und Unterbach, Breidenplatz 8.

Falls Betroffene bereits früher Widerspruch eingelegt haben, ist ein erneuter Widerspruch nicht erforderlich. Auch mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens zum 1. November 2015 bleiben bereits eingelegte Widersprüche unverändert bestehen.

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