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Kultur
Stadtbüchereien
Vorlage zur Änderung der Benutzungsordnung
Die neue Benutzungsordnung, die unter anderem den Wünschen der Kunden weiter entgegenkommen soll, liegt den politischen Gremien zur Beratung vor
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Die Stadtbüchereien Düsseldorf möchten mit einer neuen Benutzungsordnung den Wünschen ihrer Kunden noch mehr entgegenkommen. Dafür wurde eine Änderung der Benutzungsordnung entworfen. Diese wird in den kommenden Wochen den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Als erstes steht die Änderung auf der Tagesordnung des Kulturausschusses, der am 3. November tagt.
Wenn die Politiker zustimmen, wird die Vorlage der Verwaltung zum 1. Januar 2017 umgesetzt und damit der Kundenservice der Stadtbüchereien noch einmal erheblich verbessert. "Wir haben die Wünsche aus den Kundenbefragungen sorgfältig geprüft und die, die am häufigsten geäußert wurden, nun umgesetzt", so der Direktor der Stadtbüchereien Dr. Norbert Kamp.
Die angestrebten Neuerungen:
• Die beste Nachricht zuerst: Kinder- und Jugendliche können nun bis zum 21. Lebensjahr die Angebote der Stadtbüchereien kostenfrei nutzen (statt wie bisher bis 18 Jahre). Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: "Ich freue mich, dass die Stadtbüchereien nun noch länger für junge Erwachsene kostenlos nutzbar sind. Insbesondere wurde hier an die vielen Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Lernende gedacht, die die Stadtbüchereien für Schule, Beruf und Freizeit nutzen. Diese Regelung wäre in Deutschland einzigartig."
• Ab 2017 sind nicht nur Bücher, sondern alle Medien - auch Musik-CDs und Spielfilme auf DVD und Blu-Ray - verlängerbar und vormerkbar. Der gesamte Medienbestand der Stadtbüchereien (außer Präsenzbestände) kann an jedem Standort in Düsseldorf bestellt werden. Damit ist auch der große Bestand der Zentralbibliothek und der dazugehörigen Musikbibliothek in jedem Stadtteil bestellbar. Die Bestellung kann auf allen beliebigen Wegen erfolgen, persönlich, per E-Mail, per Telefon oder bequem direkt über den Online-Service auf der Homepage der Stadtbüchereien. Jede Bestellung oder Vormerkung entliehener Titel kostet 1 Euro.
• Die Leihfrist von Musik-CDs und DVDs ist nun einheitlich 14 Tage und kann verlängert werden – dies kommt insbesondere den vielen Kundinnen und Kunden entgegen, die Serien-Staffel-Boxen mit mehreren DVDs entliehen haben.
• Die Jahresgebühr von 20 Euro bleibt stabil und wird nicht erhöht. Nur die Versäumnisentgelte steigen von 1 Euro auf 1,50 Euro je Medium und je Woche. Das sind jedoch vermeidbare Kosten, wenn die Medien pünktlich zurückgegeben werden.
• Perspektivisch ist für 2017 geplant, ein Lastschriftverfahren für das Jahresentgelt der Stadtbüchereien einzuführen. Damit entfällt das lästige jährliche Verlängern der Kundenkarte für Stammkunden. Besonders praktisch für die Online-Dienste: die Kundenkarte kann nicht ablaufen, wenn diese nicht gekündigt wird, so bleibt der Zugang zu den Diensten weiter gewährleistet. Besonderer Bonus: Wer sich für das automatische Abbuchen des Jahresentgeltes entscheidet, für den gilt die Kundenkarte dann sogar für 13 Monate.