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Soziales

Viele Düsseldorfer nutzen ihren Wohngeldanspruch nicht

Wohngeldzahlungen: Wer ist Zuschuss berechtigt? Der Wohngeldrechner NRW hilft unkompliziert weiter


Erstellt:
Redaktion: Frisch, Michael

Wem steht wie viel Wohngeld zur Verfügung? Diese Frage beantwortet der Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wohngeldrechner.nrw.de), über den jetzt auch online ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden kann.

Immer mehr Düsseldorfer Haushalte sind berechtigt, Wohngeldzahlungen zu erhalten. Erhielten im Dezember 2015 noch 4.251 Haushalte Zuschüsse zum Wohnen, so waren es im September bereits 6.423 Haushalte, deren Anträge bewilligt worden sind. Das bedeutet einen Anstieg von 51 Prozent an Zuschuss berechtigten Haushalten innerhalb von neun Monaten.

"Es lohnt sich, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Im Januar 2016 wurden mit der Wohngeldreform die Einkommensgrenzen und der Wohnkostenzuschuss deutlich erhöht. Dadurch können mehr Menschen Wohngeld bekommen. So kann die Erhöhung für einen 2-Personen-Haushalt zum Beispiel rund 70 Euro pro Monat betragen", erklärt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, der gemeinsam mit dem Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Thomas Nowatius, am Freitag, 18. November, die Möglichkeiten des Online-Angebots erläuterte.

Eine umfassende Beratung bietet zudem die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes an. Dort kann auch vor Ort ein Wohngeldantrag gestellt werden. Der Antrag kann auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Kontaktdaten Wohnungsamt
Anschrift: Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
Telefon: 0211.89-96366
E-Mail: wohngeld@duesseldorf.de
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch, 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag, 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung

Hintergrund: Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, den Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten können, wenn sie die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht vollständig selber tragen können. Voraussetzung ist insbesondere, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden und ein schriftlicher Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung bei Eigentum und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

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