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Verdacht auf Vogelgrippe hat sich bestätigt
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Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem verendeten Schwan, der am Unterbacher See gefunden wurde, wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut am heutigen Montag, 9. Januar, bestätigt. Bei dem Schwan wurde der Erreger der Vogelgrippe (H5N8) nachgewiesen.
Die bereits bei Verdacht durch das Amt für Verbraucherschutz am vergangenen Freitag, 6. Januar, veranlassten Maßnahmen bleiben daher weiterhin bestehen und können nicht aufgehoben werden.
In den bereits bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebieten gilt somit ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen. Dieses Verbot dient der Vermeidung einer Verschleppung des Virus. Hunde und Katzen selbst - wie auch andere Tiere außer Vögel - können nicht erkranken. Für die im Sperr- und Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhalter gilt neben der Aufstallpflicht unter anderem, dass das Geflügel nicht aus den Stallungen verbracht oder freigelassen werden darf.
Die Aufstallpflicht und das Freilaufverbot wird in den ausgewiesenen Zonen ausgeschildert und in den nächsten Wochen verstärkt kontrolliert.
Für Menschen ist eine Übertragung des Virus lediglich bei sehr engen Kontakt mit den Tieren denkbar. Deshalb sollten tote Vögel nicht angefasst werden. Zudem wird auf das bereits bestehende Fütterungsverbot hingewiesen. Die Einhaltung dieses Verbots ist nicht nur zum Schutz des Menschen sinnvoll, sondern auch um das Anlocken von weiteren Wildtieren zu verhindern.
Tote Vögel sollten unbedingt dem Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0211-8993227 gemeldet werden. Von dort wird die weitere Untersuchung der Tiere veranlasst.