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Treffen der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Stärkungspaktgesetz in Düsseldorf
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Nachdem der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster mit Urteil vom 30.08.2016 die Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Stärkungspaktgesetz zurückgewiesen hatte, sind gestern (24. November 2016) Vertreter der betroffenen Kommunen im Rahmen der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Stärkungspaktgesetz zusammengekommen, um über die weitere Vorgehensweise in dem Verfahren zu beraten.
Die Aktivierung der bereits im Jahr 2014 eingereichten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde schriftlich am 30.09.2016 durchgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft wartet nun auf die kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe bezüglich der Annahme der Verfassungsbeschwerde.