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Ordnung
Stadt unterstützt Gastronomie durch halbierte Terrassengebühren
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt weiterhin die Gastronomie: Für die am 1. März beginnende Sommersaison werden die Gebühren für die erlaubte Sondernutzung öffentlicher Straßen für Terrassen halbiert. Dies hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen.
Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der Corona-Pandemie keine Gebühren erhoben wurden, haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen inzwischen deutlich verbessert. Laut Branchenverband Dehoga haben sich die Umsätze wieder erholt, weitere Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind vorerst ebenfalls nicht zu erwarten. Aufgrund der zuletzt drastisch gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel erscheint es der Stadt jedoch nicht angemessen, in diesem Jahr bereits wieder den vollen Gebührensatz zu erheben.
"Mit dem Verzicht auf die Gebühren haben wir in den vergangenen beiden Jahren bereits ein deutliches Zeichen zur Unterstützung der Gastronomie in unserer Stadt gesetzt", sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Wir wissen aber, dass trotz der verbesserten Rahmenbedingungen die schwierige Phase für die Wirtinnen und Wirte noch nicht komplett überstanden ist. Aus diesem Grund verzichten wir weiterhin darauf, die vollen Gebühren zu erheben, um die Gastro-Betriebe in der Stadt weiter zu entlasten."
Auch die so genannten "Parkplatzterrassen", die während der Corona-Pandemie eingeführt wurden, dürfen weiter betrieben werden. Für diese wird ebenfalls lediglich der halbe Gebührensatz fällig.
In der Hauptsaison werden etwa 1.100 Gaststätten mit Außengastronomieflächen im öffentlichen Straßenraum betrieben. Durch den Teilverzicht auf die Sondernutzungsgebühren wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Gastgewerbes geleistet - die Mindereinnahmen für die Stadt betragen circa 800.000 Euro.
Antrag zur Sondernutzung
Die Antragstellung zur Sondernutzung öffentlicher Straßen sollte online unter der Adresse sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de erfolgen. Aus dem Antrag müssen Inhaberin/Inhaber und die Anschrift des Gewerbebetriebes hervorgehen. Außerdem sind die Maße und der gewünschte Zeitraum anzugeben. Aktuelle Pläne müssen nur bei Neuanträgen oder veränderten Ausführungen mit übersandt werden.