Pressedienst Einzelansicht
Wirtschaft Verkehr
Stadt und Hafenbetriebe unterzeichnen Hafenvereinbarung
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Für die im Haupthafen ansässigen Betriebe wird Investionssicherheit geschaffen und die weitere Entwicklung des Hafengebietes ermöglicht."
Erstellt:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Düsseldorfer Hafens einen großen Schritt weitergekommen. Sie verfolgt zum einen die Zukunftssicherung des Düsseldorfer Wirtschaftshafens und zum anderen die Umnutzung der innenstadtnahen Flächen im Anschluss an den Medienhafen sowie die Ergänzung des Bürostandortes mit Wohnanteilen in Mischgebietsstrukturen, um ein lebendiges, urbanes Stadtviertel zu entwickeln. Oberbürgermeister Thomas Geisel und der Beigeordnete Dr. Stephan Keller als Vertreter der Landeshauptstadt, und Vertreter der Hafenbetriebe haben am Freitag, 26. August, in feierlichem Rahmen auf dem historischen Segelschiff "Helena", welches zum NRW-Tag vor dem Burgplatz ankert, eine Hafenvereinbarung unterzeichnet.
"Die Unterzeichnung der Hafenvereinbarung zwischen Stadt und Hafenbetrieben zeigt, wie gut ein kooperatives Miteinander funktionieren kann. Hierdurch wird für die im Düsseldorfer Haupthafen ansässigen Betriebe Investitionssicherheit geschaffen und die weitere Entwicklung der Hafengebietes ermöglicht", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel.
Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Hafenvereinbarung
Vertragsbeteiligte
Vertragsbeteiligte sind neben der Landeshauptstadt Düsseldorf die immissionsschutzrechtlich relevanten Betriebe des Haupthafens (Deutsche Tiernahrung Cremer GmbH & Co. KG, Fortin Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Horst Mosolf GmbH & Co. KG, Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG, Neska Schifffahrts- und Speditionskontor GmbH, DCH Düsseldorfer Container-Hafen GmbH, RheinCargo GmbH & Co. KG) und der Verein zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Düsseldorfer Hafens e.V. als Interessenvertretung der Hafenbetriebe.
Planungsziele der Bauleitplanung – Bebauungsplanverfahren
Die Planungsziele der Stadt für den Hafen wurden als Zwischenergebnis der Gespräche zwischen der Stadt und den Hafenbetrieben über eine Hafenvereinbarung bereits modifiziert.
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2013 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 158. FNP-Änderung geändert, zusammen mit der Einstellung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens zur Halbinsel Kesselstraße (mit Verzicht auf Mischgebiete) und Fassung eines neuen Aufstellungsbeschlusses (mit dem Planungsziel eingeschränkter Gewerbegebiete). Anfang 2015 wurde eine 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Speditionstraße West durchgeführt, mit der Anregungen der Hafenbetriebe aufgenommen wurden. Dieser Bebauungsplan-Entwurf wird nunmehr Gegenstand der Ratssitzung am 15. September 2016 sein.
Grundsätze zur Bewertung von Lärmimmissionen
Es werden Grundsätze zur Bewertung der von den Hafenbetrieben verursachten Lärmimmissionen im Plangebiet des Bebauungsplans Speditionstraße West und im Rahmen von Genehmigungsverfahren definiert. Dies gibt den Hafenbetrieben Planungssicherheit für die Planung und Genehmigung von Betriebserweiterungen und/oder betrieblichen Änderungen. Die Regelung ist somit auch ein Beitrag zur Standortsicherung.
Mitwirkung an der Ermittlung der Emissions- und Immissionssituation im Hafen bzgl. Lärm und Geruch
Die Hafenbetriebe verpflichten sich, bei der Ermittlung der Emissions- und Immissionssituation im Rahmen der Bauleitplanung im Hafen mitzuarbeiten.
Einrichtung eines Gesprächskreises
Stadt und Hafenbetriebe richten einen gemeinsamen Gesprächskreis ein, in dem sie sich gegenseitig in regelmäßigen Abständen über Themen, die für die Entwicklung des Hafens und seine Nutzung relevant sind, austauschen.