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Umwelt

Stadt informiert: Hornissen sind friedfertige Schädlingsbekämpfer


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Mit steigenden Temperaturen beginnen auch in Düsseldorf die Hornissen-Königinnen, geeignete Plätze für ihre Nester zu suchen. Die Hornisse (Vespa crabro) gehört zu den Hautflüglern und ist die größte heimische Wespenart. Die Königin, das Oberhaupt des Hornissenstaats, kann bis zu vier Zentimeter lang werden. Doch trotz ihrer Größe und ihres schlechten Rufs ist die Hornisse für den Menschen ein eher harmloses Insekt. Nicht jedoch für kleinere Wespenarten, Stechmücken und andere Insekten. Mit ihnen ernähren die Hornissen ihre Brut und tragen somit ihren Teil zur Schädlingsbekämpfung bei.

Die Königin gründet den Hornissenstaat im Frühjahr bevorzugt in alten, hohlen Bäumen an Waldrändern. Jedoch werden die ursprünglichen Lebensräume der Hornissen immer seltener, sodass sie häufiger auf Höhlungen in Dachstühlen oder Vogelhäuschen ausweichen. Dort bauen sie Papiernester, indem sie morsches Holz zerkauen und mit Speichel zu einer modellierbaren Masse vermengen. Große Nester beherbergen im Spätsommer hunderte Tiere, aber schon im Oktober sterben sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft ab. Lediglich die befruchteten Jungköniginnen überwintern und gründen im Folgejahr einen neuen Staat. Das tun sie übrigens so gut wie nie an der alten Stelle. Wer also einmal ein Hornissennest am Haus hatte, braucht nicht zu befürchten, dass dieselben Tiere wiederkommen.

Hornissen sind friedfertige Tiere. Die Angst vor ihnen ist meist unbegründet, in den meisten Fällen kann der Mensch gut mit ihnen leben. Hornissen stechen äußerst selten und nur, wenn sie eine deutliche Bedrohung für ihr Nest fürchten. Der Stich ist zwar schmerzhaft, jedoch nicht gefährlicher als der von anderen Wespen oder Bienen und lässt sich genauso behandeln. Bei Menschen mit Allergien ist bei allen Hautflügler-Stichen aber besondere Vorsicht geboten.

Im Gegensatz zu den kleineren Wespenarten, der Deutschen und der Gemeinen Wespe, stört die Hornisse den Menschen nicht bei Mahlzeiten im Freien, denn die Tiere interessieren sich nicht für Marmelade, Wurst oder süße Getränke. In der heimischen Landschaft ist die Hornisse selten geworden und steht daher unter besonderem Artenschutz. Es ist also verboten, sie in ihrer Lebensweise zu beeinträchtigen oder gar zu töten.

Wer sich dennoch von einem Hornissenstaat, der sich im Dachstuhl, Mauerwerk oder Garten eingenistet hat, bedroht fühlt, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde im Gartenamt wenden - sie ist für geschützte Tierarten zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können beraten und gegebenenfalls auch prüfen, ob eine Umsiedlung des Nestes infrage kommt. In den Fällen, wo ein Zusammenleben mit den Tieren nicht möglich erscheint, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall, welche Möglichkeiten bestehen, um etwaige Gefahrenlagen zu entschärfen. Die Untere Naturschutzbehörde ist erreichbar unter 0211-8994800 sowie unb@duesseldorf.de.

 

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