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Finanzen

Rat verabschiedet Etat für das Jahr 2017


Erstellt:
Redaktion: Jäckel-Engstfeld, Kerstin und Frisch, Michael

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 15. Dezember den Haushalt für das Jahr 2017 mit den Stimmen von OB, SPD, Grüne, FDP und dem Ratsherrn der Piraten verabschiedet.

Der verabschiedete Haushalt 2017 hat ein Gesamtvolumen von gut 2,7 Milliarden Euro und ist ausgeglichen. Die Ausgleichsrücklage bleibt 2017 bestehen, sie verringert sich um 44 Millionen Euro.

Das Investitionsvolumen beträgt 2017 gut 299 Millionen Euro. Diese Investitionen fließen vor allem in Schulen (44,6 Millionen Euro), Flüchtlingsunterkünfte (21,9 Millionen Euro), die Verlängerung der Straßenbahnlinie 701 (15,5 Millionen Euro), Kindertagesstätten (12,1 Millionen Euro) und städtische Bäder (9,4 Millionen Euro).

Alleine für soziale Leistungen stehen knapp 558 Millionen Euro zur Verfügung. Ebenfalls ein neues Rekord-Niveau erreicht der Bereich Kinder, Jugend und Familienhilfe mit 483 Millionen Euro, 35 Millionen Euro mehr als 2016. Davon sind für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Horten 262,7 Millionen Euro vorgesehen - über 8 Millionen Euro mehr also noch 2016. Auch für Kultur und Wissenschaften mit gut 146,4 Millionen Euro (+9 Millionen Euro) und die Sportförderung mit 39,7 Millionen Euro (+ 0,7 Millionen Euro) stehen 2017 mehr Geld als im verabschiedeten Haushalt 2016 zur Verfügung.

Weitere Aufwendungen sind: Personalaufwendungen mit 552,9 Millionen Euro, die Versorgungsaufwendungen mit 45,6 Millionen Euro, die Landschaftsumlage mit 203 Millionen, die Gewerbesteuerumlagen mit 132 Millionen und die Leistungen für Unterkunft und Heizung (Hartz IV) mit knapp 181 Millionen Euro.

Die wesentlichen Erträge des Etats 2017 machen die Gewerbesteuer mit veranschlagten 857 Millionen Euro, der  Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 356 Millionen und die Grundsteuer A und B mit 148 Millionen Euro aus. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 440 v.H.

Nach der Haushaltssatzung 2017 bleibt der mögliche Höchstbetrag zur Aufnahme von kurzfristigen Krediten mit 438,6 Millionen Euro auf dem Niveau der Haushaltssatzung für 2016, es sind in der Haushaltssatzung keine Kreditaufnahmen bei Banken für Investitionen vorgesehen.

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