Pressedienst Einzelansicht

Ordnung

Ordnungsamt verteilt Knöllchen an Taxi- und Mietwagen-Chauffeur


Erstellt:
Redaktion: Schahidi, André

Am vergangenen Wochenende fielen dem Ordnungsamt gleich zwei Chauffeure - eines Taxis sowie eines Mietwagens - in der Altstadt negativ auf: In der Nacht auf den 18. August 2024 wurde ein Taxifahrer auf dem Burgplatz von Einsatzkräften des Ordnungs- und Servicedienstes aufgrund mehrerer Verstöße angehalten und kontrolliert. Der Taxifahrer hatte zuvor die Mühlenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit befahren und das Einfahrtsverbot ignoriert.

Bei der Kontrolle durch die Ordnungskräfte stellte sich zudem heraus, dass der Taxifahrer keine Ausweisdokumente mit sich führte. Weder ein Personalausweis noch ein Führerschein oder der vorgeschriebene Personenbeförderungsschein konnten vorgelegt werden. Die Dienstkräfte belehrten den Fahrer über die begangenen Verstöße und untersagten die Weiterfahrt.

Kurz darauf ahndeten die Dienstkräfte einen weiteren Verstoß, da ein Mietwagen-Fahrer entgegen der Einbahnstraße in Richtung Burgplatz fuhr. Bei Passieren des Sperrpostens hinderten die Dienstkräfte den Fahrer an der Weiterfahrt und kontrollieren ihn. Der Fahrer weigerte sich, Angaben zu seiner Person zu machen und behauptete, keinen Ausweis bei sich zu führen. Er legte lediglich seine Fahrerlaubnis vor und verweigerte die Angabe seiner Wohnanschrift. Trotz mehrfacher Aufforderung zeigte sich der Fahrer unkoorperativ und verschloss nach der Androhung einer Durchsuchung gar die Türen seines Fahrzeuges und schlug einer Einsatzkraft auf den Arm, als dieser die Wagentür durch das noch offene Fenster öffnete. Warum der Mietwagen-Fahrer einen solchen Wirbel verursachte, bleibt sein Geheimnis: Bei der Durchsuchung wurde anschließend der notwendige Personenbeförderungsschein aufgefunden, der die erforderlichen Angaben enthält.

Von beiden Fahrern wurden die Personalien aufgenommen, um neben den zu erwartenden Bußgeldern für die Verkehrsverstöße weitere Schritte bis hin zu einer Überprüfung der Kraftfahreignung einzuleiten.

PDF TXT