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Ordnungs- und Verkehrsausschuss gibt grünes Licht für Fahrradhäuschen
In einer Pilotphase sollen zunächst zehn der Häuschen gefördert werden
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Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 23. November, einstimmig beschlossen, dauerhafte private Fahrrad-Abstellanlagen im öffentlichen Raum nach dem Modell "Düsseldorfer Fahrradhäuschen" zu schaffen. Zunächst sollen in einer Pilotphase im kommenden Jahr zehn der Häuschen mit 90 Prozent der Herstellungskosten gefördert werden. Dafür stehen maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel und wird aus Stellplatzablösungsbeträgen finanziert. Parallel dazu wird die Stadtverwaltung mögliche Alternativen ausarbeiten.
Unter dem Motto "Radschlag - Düsseldorf tritt an" soll das Fahrrad als Verkehrsmittel in der Landeshauptstadt gefördert werden. Durch den Start der Tour de France - dem Grand Départ Düsseldorf 2017 - wird das Fahrrad als Sport- und Verkehrsmittel in Düsseldorf zusätzlichen Rückenwind bekommen. Eines der größten Erfordernisse für regelmäßigen Radverkehr besteht - über den Bedarf an öffentlichen Abstellanlagen hinaus - darin, sichere und witterungsgeschützte private Fahrradabstellanlagen im unmittelbaren Wohnumfeld zu schaffen. In vielen Fällen, vor allem in Düsseldorfs Gründerzeitvierteln, gibt es keinen geeigneten Platz, um Fahrräder abzustellen. Deshalb hat die Stadtverwaltung zusammen mit dem Architekturbüro Fritschi ein Modell eines Fahrradhäuschens entwickelt, das im öffentlichen Raum aufgestellt werden kann. Die wesentlichen Vorgaben waren dabei die Entwicklung einer stadtbildverträglichen Gestaltung, eine Eignung für unterschiedliche Rädertypen sowie die Möglichkeit einer Aufstellung auf einem Autostellplatz.
Anders als bei den öffentlichen Abstellanlagen wird mit diesem Modell die Schaffung von privaten Fahrradabstellanlagen an Wohngebäuden unterstützt. Da trotz des städtischen Ziels zur Radverkehrsförderung der Nutzen hauptsächlich bei privaten Dritten liegt, kann die Umsetzung nur im Rahmen eines privaten Betreibermodells erfolgen. Anschaffung, Unterhaltung und der Betrieb des Häuschens müssen von den Nutzern selbst organisiert und finanziert werden.
Zwei von der Stadt bestellte Prototypen des Fahrradhäuschens werden im Vorfeld, voraussichtlich Ende Dezember, im Straßenraum aufgestellt: das eine auf der Münsterstraße und das andere in der Nähe des Technischen Rathauses. Diese Prototypen sollen als Anschauungsobjekt für die interessierten Düsseldorfer dienen, aber auch dazu, das Häuschen in der Praxis zu testen. Der Preis für einen Prototyp beträgt rund 20.600 Euro brutto plus Transportkosten.
Das Fahrradhäuschen im Detail
Anders als bei dem ersten privaten, im Durchmesser 2,80 Meter runden Fahrradhäuschen an der Himmelgeister Straße/Chlodwigstraße ist bei dem neu entwickelten Häuschen eine rechteckige Grundfläche vorgesehen. Form und Maße - ca. 1,50 Meter tief x 4,90 Meter breit x 3 Meter hoch - ermöglichen grundsätzlich auch die Aufstellung in einzelne Kfz-Parkständel.
Die Rad-Aufhängevorrichtungen sind für bis zu 30 Kilogramm schwere Pedelecs geeignet. Während im runden Häuschen hängend maximal 12 Fahrräder normaler Größe an einem mittigen Rondell Platz finden, sind es im neu entwickelten Häuschen 10 Fahrräder nebeneinander. Durch die Form, die flexible Innenaufteilung und die Anordnung der Türen besteht darin auch die Möglichkeit, ganz oder teilweise Lastenräder oder andere größere Rädertypen unterzubringen.
Förderung
Zur Vermeidung von städtebaulich unverträglichem Wildwuchs kommt eine städtische Förderung grundsätzlich nur beim Einsatz des von Architekt Fritschi entwickelten Fahrradhäuschens infrage. Förderfähig ist die Aufstellung des privaten Fahrradhäuschens auf öffentlichen Flächen, sofern der Bedarf von der Stadtverwaltung anerkannt wurde.
Aufstellen eines Fahrradhäuschens
Privatleute, Vermieter oder Vermietungsgesellschaften, Interessengemeinschaften oder Vereine können beim Amt für Verkehrsmanagement ab sofort einen Antrag auf Bezuschussung eines Fahrradhäuschens mit Angabe der gewünschten Fläche zur Aufstellung stellen. Nach Prüfung des Antrages und Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung genehmigt das Amt für Verkehrsmanagement die Aufstellung des Fahrradhäuschens mittels einer gebührenfreien Sondernutzungsgenehmigung mit den entsprechenden Auflagen. Die Bestellung des Häuschens erfolgt durch die Antragsteller bei einem ausgewählten Fachbetrieb. Die Auszahlung des einmaligen städtischen Kostenzuschusses erfolgt nach Aufstellung des Häuschens und Vorlage der Rechnung an den Antragsteller. Der Betrieb des Häuschens muss durch Privat erfolgen.