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NRW-Tag
NRW-Tag: Regelungen für Durchfahrtsberechtigungsscheine
Um den Gästen ungestörtes Flanieren zu ermöglichen, wird die Innenstadt am Sonntag, 28. August, für den Autoverkehr gesperrt
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Am letzten Augustwochenende ist Düsseldorf gastgebende Stadt für eines der größten Volksfeste des Landes: Vom 26. bis 28. August wird der 70. Geburtstag Nordrhein-Westfalens und gleichzeitig das 70-jährige Bestehen der Landeshauptstadt Düsseldorf gefeiert. Um den zahlreichen Gästen, die erwartet werden, ein ungestörtes Flanieren zu ermöglichen, wird die Innenstadt am Sonntag, 28. August, für den Autoverkehr gesperrt. Ein detailliertes Verkehrskonzept wird für Ruhe in den umliegenden Wohngebieten sorgen. Die betroffenen Gebiete werden von 10 bis 23 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Sie sind nur über elf Einfahrten erreichbar.
Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, benötigen keine besondere Durchfahrtsberechtigung. Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die keine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben und deren Fahrzeug am Wohnort angemeldet ist, erhalten nach Beantragung die Anwohner-Durchfahrtsberechtigung. Auch mit Nebenwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die ihr Fahrzeug auf diesen Wohnsitz zugelassen haben, erhalten die Durchfahrtsberechtigung nach Beantragung mit der Post zugesandt.
Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, deren Fahrzeuge aber nicht auf ihren Wohnsitz zugelassen sind, erhalten bei Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung einen Durchfahrtsberechtigungsschein.
Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtsberechtigungsschein.
Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtsberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Durchfahrtsberechtigungen an seine Kunden ausleihen.
Betriebe, die Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeiter häufig Außendienst wahrnehmen.
Die Durchfahrtberechtigung kann beim Amt für Verkehrsmanagement (montags bis freitags 9-16 Uhr, 1. Etage, Brinkmannstraße 5, Telefon: 0211.892880-1 bis -4, E-Mail: genehmigung-nrw-tag@duesseldorf.de) angefordert bzw. abgeholt werden. Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtsberechtigung soll ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. Diejenigen Anlieger, die bereits über einen Bewohnerparkausweise verfügen, können sich mit diesem an den Einfahrtsstellen ausweisen.
Die Durchfahrtberechtigungen der Anlieger Oberkassels für die Kirmes behalten auch für den NRW-Tag ihre Gültigkeit. Sollten zusätzliche Berechtigungen benötigt werden, können diese auch unter der oben genannten Adresse abgeholt werden.
An dem Veranstaltungsfreitag, 26. August, wird es zu geringen Verkehrsbeeinträchtigungen rund um den Burgplatz kommen. Am Samstag, 27. August, gibt es folgende Sperrung: Die Fahrspuren auf der Oberkasseler Brücke, stadteinwärts, sind zwischen zirka 12 bis etwa 16.30 Uhr für den Straßenverkehr nicht geöffnet. Dort wird sich dann der Festumzug des NRW-Tages aufstellen.