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Soziales Flüchtlinge

Neue Leichtbauhallen für 192 Flüchtlinge

An der Further Straße ziehen in den nächsten Tagen Flüchtlinge ein


Erstellt:
Redaktion: Bergmann, Michael

Nach wie vor werden der Stadt Düsseldorf Flüchtlinge zur Unterbringung zugewiesen. Um diesen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen, hat die Stadt seit Ende Mai an der Further Straße Leichtbauhallen mit insgesamt 192 Schlafplätzen errichtet. Die Leichtbauhallen unterscheiden sich von Zelten dadurch, dass sowohl der Boden, als auch die Wände winddicht und gedämmt sind. Das Dach ist doppelt beplant und kann im Winter extra beheizt werden, damit sich darauf kein Schnee ansammeln kann. Die Wände bestehen aus sechs Zentimeter dicken stabilen Sandwich-Elementen. Die einzelnen Kabinen verfügen zudem über Fenster, wodurch die Unterkunft individuell gelüftet werden kann. Ab 4. Juli werden die ersten Menschen dort einziehen. Betreut wird der Standort durch das Sozialamt und dem Deutschen Roten Kreuz.

Der Standort ist ausgestattet mit vier Leichtbauhallen mit einer Größe von 30 mal 10 Metern, als Wohn- und Schlafunterkünfte mit je zwölf Kabinen für jeweils vier Personen (= 48 Personen je Leichtbauhalle). Außerdem wurden 20 Sanitär- und Waschcontainer (zugeordnet zu den Wohnunterkünften je zwei WC-, zwei Duschcontainer und ein Container mit Waschmaschinen = 5 Container je Halle) aufgestellt. Die Flüchtlinge können sich selbst versorgen. Eine Leichtbauhalle der Größe 35 mal 15 Meter dient als Aufenthalts- und Kochbereich. Dort gibt es 50 Tische mit je 4 Stühlen, 20 Herde und 15 Edelstahlspülen. Weitere Container im Einfahrtsbereich beherbergen den Pförtner, den Verwalter und das Betreuungspersonal, zwei weitere Container können als Besprechungs- und Lagerraum genutzt werden.

Die Anlage ist für ein Jahr angemietet. Die Miete beläuft sich auf insgesamt 1,59 Millionen Euro. Sie beinhaltet neben den Gebäuden auch die komplette Ausstattung (Spinde, Tische, Stühle und Betten, Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen und Trockner etc.). 300.000 Euro wurden zusätzlich für die Herrichtung des Grundstücks, Kanal- und Wegearbeiten ausgegeben.

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