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Umwelt

Gemeinsam gegen Lärm – Bürgerbeteiligung am Lärmaktionsplan II beginnt


Erstellt:
Redaktion: Robl, Julia

Die Lärmbelastung in den Städten ist eine große Herausforderung. Dieser Aufgabe sollten sich möglichst viele annehmen. Deshalb können Bürgerinnen und Bürger sowie alle, die in Düsseldorf beschäftigt sind, hier zur Schule gehen, studieren oder anderweitig einen engen Bezug zur Stadt haben, an den Inhalten des neuen Lärmaktionsplans mitwirken. Die Stadt Düsseldorf nutzt hierfür erstmals eine Online-Plattform, die Informationen bereitstellt und über eine Umfrage Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet. Die Informationen mit dem Entwurf des neuen Lärmaktionsplans stehen ab sofort unter www.duesseldorf.de/laermaktionsplan zur Verfügung.

Von Montag, 9. Januar, bis Sonntag, 5. Februar, ist eine Online-Beteiligung möglich. Darüber hinaus liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans bis Freitag, 3. Februar, in Papierform öffentlich im Umweltamt der Stadt, Brinckmannstraße 7, Raum 306 – Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr – aus.

Schwerpunkt der Befragung sind 29 Lärmbrennpunkte im Stadtgebiet. Es können die behördlichen Vorschläge dazu bewertet, aber auch eigene Ideen eingebracht werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend in den Lärmaktionsplan II eingearbeitet.

Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erstellt werden. Sie zeigen die von Straßen, Schienenstrecken, Flugverkehr sowie Industrie- und Hafenanlagen ausgehenden Belastungen auf und wie viele Menschen davon betroffen sind. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sind die Lärmaktionspläne von den Städten unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen. Für Düsseldorf wurde 2011 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt, welcher nun als Grundlage für den Lärmaktionsplan II dient.

Schon seit 2006 engagiert sich die Landeshauptstadt mit dem Masterplan "Reduzierung des Straßenverkehrslärms" kontinuierlich für eine Lärmentlastung an Hauptverkehrsstraßen.

Hintergrund: Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) als Abschnitt "Lärmminderungsplanung" mit den Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. Der § 47d BImSchG regelt die Aufstellung der Aktionspläne.

Als Umgebungslärm werden "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fasst darunter Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr entsteht, sowie den Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.

Die Stadtverwaltung Düsseldorf ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich am neuen Lärmaktionsplan zu beteiligen.

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