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Finanzen
Gebührenänderungen in der Landeshauptstadt 2017
Grund- und Gewerbesteuersätze unverändert/Straßenreinigungsgebühr gesenkt/Biotonne günstiger/Friedhofs-, Restmüll- und Abwassergebühren konstant
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Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2017 konstant. Die Straßenreinigungsgebühren werden im Durchschnitt um knapp 1,5 Prozent, die Biotonnengebühr im Durchschnitt um 34 Prozent gesenkt. Stabil bleiben die Gebühren für die Restmülltonne und die Abwassergebühren.
Die Anpassungen für verschiedene Gebührensätze, die der Stadtrat für 2017 beschlossen hat, im Einzelnen:
Straßenreinigung/Abfallgebühren
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden aufgrund günstiger Preisentwicklungen im Hinblick auf Lohnkosten und einer Harmonisierung der Reinigungshäufigkeiten um rund 1,5 Prozent gesenkt. Die Restmüllgebühren bleiben - ebenfalls aufgrund günstiger Preisentwicklungen und aufgrund eines Rückgangs der Restmüllmenge von 2014 nach 2015 - konstant. Um die Biotonne attraktiver zu machen und die separate Sammlung von Grünschnitt und Bioabfall zu verbessern, werden die Gebühren für die Biotonne im Durchschnitt um weitere rund 34 Prozent gesenkt.
Nach wie vor werden große Mengen an Grünschnitt und Bioabfall über die Restmülltonne in der Müllverbrennungsanlage entsorgt. Die Wertstoffe aus der Biotonne werden hingegen zu Kompost verarbeitet. Die Nutzung von Kompost, beispielsweise im Landschaftsbau, spart den Abbau von Mineraldünger und Torf. Mit der separaten Sammlung in der Biotonne leisten Düsseldorfer deshalb einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Einwohner der Landeshauptstadt können diesen Kompost auch als lose Ware in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei auf der Kompostierungsanlage in Düsseldorf-Hamm, sowie auf den Recyclinghöfen Garath, Lohausen und Flingern abholen.
Grundstücksbesitzer können ihre Müllgebühren oft senken, wenn sie Abfälle trennen und zum Beispiel die blaue Tonne für Altpapier und die Biotonne für Biomüll nutzen. Meist ergibt sich dadurch die Möglichkeit, eine kleinere Restmülltonne zu bestellen und Gebühren zu sparen. Das Umweltamt hilft gern, für ein Grundstück die optimale Behälterkombination zu ermitteln. Anfragen können an die Mitarbeiter per Telefon unter 0211-8925050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de gerichtet werden.
Friedhofsgebühren
Für das Jahr 2017 geht die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 4.850 prognostizierten Bestattungen von einer gleichbleichenden Fallzahl aus. Der Anteil an Urnenbeisetzungen beträgt rund 63 Prozent. Trotz einer angenommenen Kostensteigerung von 1,6 Prozent können die Friedhofsgebühren im Durchschnitt konstant gehalten werden. Im Zuge der Gebührenkalkulation 2017 hat die Verwaltung die Gebühr für das Wahlgrab mit Trennplatten überarbeitet und die für viele Angehörigen unklare Aufteilung in das Grabnutzungsrecht sowie die Berechnung der Trennplatten je Jahr vereinfacht.
Auch im städtischen Krematorium wird für 2017 mit einer stabilen Entwicklung gerechnet, so dass die Einäscherungsgebühren unverändert bleiben. Das Krematorium auf dem Friedhof Stoffeln sieht sich als "Kontrolliertes Krematorium" der Einhaltung strenger Siegelrichtlinien verpflichtet und steht für transparente, serviceorientierte und pietätvolle Arbeit.
Abwassergebühren
Die Abwassergebührensätze sollen gemäß dem Beschluss des Rates 2017 in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2017 und somit im 10. Jahr konstant. Im Jahr 2017 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Der zum 1. Januar 2011 gesenkte und seit dem geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt auch im Jahr 2017 unverändert 0,98 Euro je Kubikmeter/Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Kubikmeter/Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt.