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Gesundheit

Geänderte Erreichbarkeit der Corona-Hotline


Erstellt:
Redaktion: Haller, Thomas

Am Mittwoch, 1. Februar, ist in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Mit dem Wegfall der Schutzmaßnahmen passt die Landeshauptstadt Düsseldorf auch die Erreichbarkeit der städtischen Corona-Hotline an. Ab Samstag, 11. Februar, ist sie an Samstagen nicht mehr besetzt. Zu erreichen ist die Corona-Hotline weiterhin von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0211-8996090.

Zusätzlich entfallen ab sofort auch die mobilen Dienste an Samstagen, die im Rahmen der Corona-Infektion eingesetzt wurden. Diese sind dann nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Corona-Hotline von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr im Einsatz.

Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin vorsichtig zu sein und auf sich und die Mitmenschen zu achten. Bei Symptomen wird empfohlen, sich zumindest selber zu testen und zu Hause zu bleiben. Sollten Sie einen positiven Test haben, wird dazu geraten, sich weiterhin in häusliche Isolierung zu begeben und weiterhin in Innenräumen eine medizinische Maske zu tragen, um andere Personen nicht zu gefährden.

Hintergrund
Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung am 1. Februar 2023 in Nordrhein-Westfalen ist die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte ausgelaufen. Positiv getesteten Personen wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen häuslichen Umgebung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Allerdings bleiben Schutzmaßnahmen für vulnerable Einrichtungen weiterhin bestehen. Das heißt, mit einem positiven Testergebnis dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeheime für fünf volle Tage nicht betreten werden.

Aktuelle Verordnungen sind auch online unter https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/coronavirus-infektion.html zu finden.

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