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Soziales Verwaltung
Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel zum Urteil "Licht aus"-Aufruf
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Zu dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster zum "Licht-Aus"-Aufruf erklärt Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel:
"Die Differenzierung zwischen einem zulässigen Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration und dem offenbar unzulässigen Licht aus-Appell vermag mich nicht zu überzeugen, zumal ich mich damit in bester Gesellschaft mit den Kollegen beispielsweise in Köln, Hannover und Berlin, sowie dem Kölner Kardinal Woelki weiß. Ob wir in Revision gehen werden, werden wir entscheiden, wenn wir das Urteil sorgfältig geprüft haben."