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Verwaltung

Controllingbericht der Hochbauprojekte

51 Projekte mit Gesamtvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Controllingbericht für alle Hochbauprojekte mit einem Volumen von über 500.000 Euro zum Stichtag 30. September 2024 veröffentlicht. Der Bericht enthält projektscharfe Angaben zu Termin- und Kostenverläufen. Gelistet sind 33 Hochbauprojekte der Fachämter mit einem genehmigten Gesamtvolumen von rund 698 Millionen Euro. Die prognostizierten Gesamtkosten überschreiten das genehmigte Gesamtvolumen um rund 20,6 Millionen Euro - dies entspricht einer Abweichung von 2,95 Prozent. Der Bericht beinhaltet zudem 18 Hochbaumaßnahmen der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) mit einem Volumen von rund 499 Millionen Euro. Dort überschreiten die prognostizierten Gesamtkosten das Gesamtvolumen um rund 2,2 Millionen Euro - dies entspricht einer Abweichung von 0,43 Prozent.

Bauinvestitionscontrolling zur Überwachung und Steuerung der Hochbauprojekte
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verwaltet zur Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben rund 2.000 eigene Gebäude im Stadtgebiet. Dazu zählen Schulen, Kindertages- und Jugendfreizeitstätten, Kultur- und Sportgebäude, Feuerwachen, Asylbewerberunterkünfte, Toilettenanlagen und Bürodienstgebäude. Die Unterhaltung und Instandhaltung der Gebäude ist eine stetige Aufgabe, die auch Sanierungen und Neubauprojekte umfasst. Zuständig ist seit der Dezentralisierung des Hochbaus die jeweilige Bauabteilung im Nutzeramt. Zu diesen gehören das Amt für Gebäudemanagement, das Amt für Schule und Bildung, das Kulturamt, das Amt für Soziales und Jugend, das Sportamt und das Amt für Migration und Integration. In ausgewählten Fällen unterstützt die städtische Tochter IPM mit der Planung und Umsetzung von Bauprojekten.

Von der Bedarfsanmeldung bis zur Fertigstellung werden alle Hochbauprojekte ab einem geschätzten Volumen von einer Million Euro vom Bauinvestitionscontrolling (BIC) begleitet, das organisatorisch direkt bei Stadtkämmerin Dorothée Schneider angesiedelt ist. Das BIC wurde Anfang der 90er Jahre vom Rat zur Stärkung des Anspruchs einer wirtschaftlichen Haushaltsführung im Investitionsbereich eingesetzt.

Ab dem Zeitpunkt der Bauausführung bis zur Fertigstellung aller Hochbauprojekte ab 500.000 Euro sind die zuständigen Hochbauabteilungen verpflichtet, regelmäßig Informationen zum Kosten- und Terminverlauf für ein gemeinsames Berichtswesen zur Verfügung zu stellen. Halbjährlich werden der Bau- und der Schulausschuss auf dem aktuellen Stand gehalten. Der Bericht enthält projektscharfe Angaben zu Termin- und Kostenverläufen mit Begründungen und Erläuterungen zu möglichen Kompensationen bei Abweichungen.

Als Leitlinie werden bei der Kostenschätzung Abweichungen von 30 bis 40 Prozent und bei der Kostenberechnung Abweichungen von 20 bis 25 Prozent für zulässig erachtet. Die Kostenberechnung ist Grundlage für den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss. Erst danach darf ein Bauprojekt in die Ausführung gehen.

Stadtkämmerin Dorothée Schneider: "Die Abweichungen werden, wie der Bericht zeigt, bei einzelnen Projekten auch erreicht, aber im Mittel über alle Projekte deutlich unterschritten. Die Ursachen für unverhältnismäßig hohe Abweichungen sind vielfältig. Planungsdefizite und -änderungen nach Baubeginn bergen zum Beispiel hohe Termin- und Kostenrisiken. Ziel und Erfolg der Landeshauptstadt Düsseldorf ist, dies zu vermeiden und über unser Berichtswesen positiv zu steuern. Ganz nach dem Grundsatz der Kommunalhaushaltsverordnung, die sagt, dass bei der Planung und Durchführung städtischer Vorhaben Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit im Sinne des Haushaltsgrundsatzes im Vordergrund stehen."

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