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Ordnung

Allgemeinverfügung "Abgabe- und Verkaufsverbot von Glasbehältnissen" in der Altstadt


Erstellt:
Redaktion: Haller, Thomas

Wegen des zu erwartenden hohen Personenaufkommens und des damit verbundenen Gedränges erlässt die Stadt per Allgemeinverfügung für den Zeitraum von Freitag, 5. Juli, 6 Uhr, bis Sonntag, 7. Juli, 6 Uhr, im Bereich der Altstadt ein Abgabe- und Verkaufsverbot von bzw. aus Glasbehältnissen sowie ein Aufbauverbot von Mobiliar auf den Außenflächen der Gaststättenbetriebe im öffentlichen Straßenraum.

An diesem Wochenende ist in der Altstadt auch aufgrund der UEFA EURO 2024 mit der Anwesenheit einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass deren Anzahl deutlich über dem Durchschnittsaufkommen von Personen an einem Wochenende liegt.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst folgenden Bereich der Altstadt (an der Nordgrenze beginnend im Uhrzeigersinn):

Emilie-Schneider-Platz, Mühlenstraße, Grabbeplatz, Heinrich-Heine-Allee (westliche Seite zwischen Grabbeplatz und Flinger Straße), Flinger Straße, Rheinstraße, Rheinort, Rathausufer, Rheinwerft.

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