04.08.2016
1.200 Hundehalter erfasst: 95 Prozent hielten sich an die rechtlich vorgeschriebenen Regeln/57 verstießen gegen die Anleinpflicht/Fünf führten ihr Tier auf einen Spielplatz
Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) haben in den letzten beiden Juli-Wochen im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabenerledigung verstärkt darauf geachtet, ob die rechtlichen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden eingehalten werden. Fazit: 95 Prozent der 1.200 beobachteten Halter verhielten sich an die rechtlich vorgesehenen Regelungen, insbesondere zur Anleinpflicht. 57 Halter verstießen gegen die vorgeschriebene Anleinpflicht, fünf führten ihren Vierbeiner verbotswidrig auf einem Kinderspielplatz aus.
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