Europa-Bekenntnis – ab jetzt in der NRW-Landesverfassung

| EDIC News

Aufnahme eines Europabezugs in die Landesverfassung NRW (Bildrechte: EDIC Düsseldorf)

Landtag Nordrhein-Westfalens beschließt Aufnahme eines Europabezugs in die Landesverfassung

NRW liegt mitten in Europa und pflegt besonders auch aufgrund dieser geografischen Lage enge Beziehungen zu seinen europäischen Nachbarn. 70 Jahre nach dem Inkrafttreten der nordrhein-westfälischen Landesverfassung wird sie jetzt um einen Europabezug ergänzt. In Artikel 1 Absatz 1 wird der Satz „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland“ um „und damit Teil der Europäischen Union“ ergänzt. Ein zusätzlicher dritter Artikel betont „Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation.“ Die entsprechende Verfassungsänderung wurde am 25. Juni 2020 vom Landtag NRW verabschiedet.

Alle weiteren Infos finden Sie hier: https://bit.ly/LandesverfassungNRW