Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Interessenbekundungsverfahren und Beantragung

Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Interessenbekundungsverfahren und Beantragung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt ein Interessenbekundungsverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter für den Zeitraum vom 15. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durch. Das Interessenbekundungsverfahren wird dabei in der Zeit vom 08. März 2022 bis zum 08. April 2022 durchgeführt. Die ordnungsgemäße Teilnahme an diesem Verfahren stellt zugleich den Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (§§ 18 ff StrWG NRW) dar.

  1. Zweck dieser Interessenbekundung
    Um das Angebot im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf ein stadtverträgliches Maß zu beschränken, wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen der Umsetzung der „Strategie zum Umgang mit E-Scooter-Sharing in Düsseldorf“ die Gesamtflotte für E-Scooter-Sharing auf 8.400 Fahrzeuge begrenzt. Die Kontingentierung teilt sich wie folgt auf die Gebiete A, B und C auf, die der Anlage 4 der Sondernutzungssatzung entnommen werden kann:
    In Gebiet A beträgt die Höchstgrenze 1.800 Fahrzeuge, in Gebiet B 4.900 Fahrzeuge und in Gebiet C 1.700 Fahrzeuge.
    Die grds. Möglichkeit der Flottenbegrenzung sowie die Aufteilung des Stadtgebiets in drei Zonen mit unterschiedlichen Formen des Sharing-Angebots sind Bestandteil der Sondernutzungssatzung, die durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen wurde.
     
  2. Verfahrensablauf
    Jeder Interessent kann in der Zeit vom 08. März 2022 bis zum 08. April 2022 den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter in der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Zeitraum vom 15.04.2022 bis zum 31.12.2022 schriftlich oder digital an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf oder genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de stellen. Sollten aus dem Interessenbekundungsverfahren mehrere gleich geeignete Anträge hervorgehen, erfolgt die Festlegung des Kontingents durch gleichmäßige Aufteilung auf sämtliche Interessenten.
    Dabei kann der Interessent bei der Beantragung auch von der maximal möglichen Höhe des Kontingents gemäß der gleichmäßigen Verteilung nach unten abweichen. Im Falle, dass ein Interessent das mögliche (Teil-)Kontingent nicht ausschöpfen sollte, wird das verbleibende Kontingent, bei bestehendem Interesse, bis zur beantragten Maximalgrenze gleichmäßig auf die anderen Interessenten aufgeteilt. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge geprüft und die entsprechenden Erlaubnisse mit Gültigkeit zum 15. April 2022 erteilt.
    Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
     
  3. Einzureichende Unterlagen
    Allgemeine Voraussetzung für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Nachweis, dass die von dem Erlaubnisnehmer eingesetzte Fahrzeugflotte den Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entspricht, diese also verkehrssicher sind und eine gültige Versicherungsplakette haben. Weiterhin müssen die Fahrzeuge eines jeden Erlaubnisnehmers optisch einander zuordenbar sein und digital von der städtischen Tochter Connected Mobility Düsseldorf (CMD) erfasst werden können.

    Folgende Unterlagen sind zur Interessensbekundung und Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis schriftlich einzureichen:

    - Ausgefüllter „Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren“
    - Modellbezeichnung
    - Typbezeichnung
    - Zulassung
    - Betriebserlaubnis
    - Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
    - Nachweis über Versicherer (Bekundung; Versicherungsnachweis nach 1 Monat zu erbringen)
    - Ausfertigung der AGB, Nutzungsvertrag, Nutzungsbedingungen
    - Data Sharing Agreement (Bekundung, Unterschriebenes Data Sharing Agreement nach 1 Monat einzureichen)

    Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter in der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Ausschöpfung des Gesamtkontingentes können weitere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für das Jahr 2022 besteht nicht.
     
  4. Veröffentlichung
    Die Stadt Düsseldorf veröffentlicht die zugrundeliegende Bekanntmachung auf der Internetseite www.duesseldorf.de sowie als Pressemitteilung.
     
  5. Anlagen:
    - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren
    - Muster Sondernutzungserlaubnis
    - Data Sharing Agreement
    - Anlagen zum Data Sharing Agreement (Anlage 1 Stadtgebiet, Anlage 2 MDS Provider API, Anlage 3 Tochterunternehmen, Anlage 4 Mobilitätsgeräte, Anlage 5 Genauigkeit Geoinformationen, Anlage 6 Städtische Regularien)
    - Sondernutzungssatzung
    - Tabelle Kontingentierung
     
  6. Ansprechpartner*in:
    Landeshauptstadt Düsseldorf
    Der Oberbürgermeister
    Amt für Verkehrsmanagement
    66/5.2 – Verkehrsregelung
    Hr. Ole Winterberg
    Auf'm Hennekamp 45
    40225 Düsseldorf
     
  7. Sonstiges
    Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant, mit Beginn des Jahres 2023 die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter über ein Ausschreibungsverfahren zu regeln. Das entsprechende Verfahren befindet sich aktuell in Vorbereitung.